Schonfrist für Mobiltelefon-Nutzer

Am 08.11.2009 war der Stichtag, bis zu dem die Nutzer von sogenannten „Prepaid-Karten“ sich bei ihrem Mobilfunkanbieter mit ihrem Ausweis registrieren lassen mussten, um die Karte aktiv zu halten. Zwei Tage vor Ablauf der Frist waren aber erst knapp 75% der Nutzer dieser bis dato anonymen Karten ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, was bedeutet, das rund vier Mio. Nutzer kurz vor dem Stichtag noch nicht registriert waren. Ab dem 09.11. wurden die Telefonnummern ohne identifizierte Nutzer abgeschaltet.

Die Pflicht zur Identifizierung der vertragslosen Handynutzer wurde im November 2007 als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid beschlossen. Bei den Anschlägen hatten die Terroristen nicht registrierte Mobiltelefone als Fernzünder für die Sprengsätze verwendet.

Durch die Registrierungspflicht soll die Nutzung von Mobiltelefonen durch Terroristen und Kriminelle erschwert werden.

Aufgrund der großen Anzahl von Nutzern, die trotz der zweijährigen Frist ihre Karten noch immer nicht haben registrieren lassen, haben sich das spanische Innenministerium und die Mobilfunk-Anbieter darauf geeinigt, die Telefonnummern erneut zu aktivieren, wenn sich die Kunden in einer Nachfrist von 6 Monaten doch noch bei ihrem Anbieter identifizieren. Erst danach werden die deaktivierten Nummern für immer gelöscht.

Die Registrierung ist kostenlos und erfordert lediglich die Vorlage eines Personaldokuments.

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