Zwangsräumung „express“

Säumigen Mietern weht in Spanien ab sofort ein rauer Wind entgegen. Dank einer Gesetzesänderung können Wohnungseigentümer, deren Mieter ihre Miete nicht pünktlich bezahlen, innerhalb kürzester Zeit zu einem vollstreckbaren Räumungstitel kommen.

Zu den Neuerungen des Gesetzes über „Maßnahmen zur Förderung der Miete und Prozessbeschleunigung im Mietrecht“ gehört unter anderem, dass ein Vermieter bereits dann auf Räumung klagen kann, wenn der säumige Mieter nicht innerhalb eines Monats nach notarieller Mahnung (requerimiento) seine Mietschulden begleicht. Bisher mussten Vermieter zwei Monate warten, bevor sie auf Räumung klagen konnten.

Ebenfalls neu ist, dass die Räumungsklage in einer mündlichen Verhandlung geführt wird, wobei der Richter innerhalb von fünf Tagen zum Urteil kommen kann. Das hierbei gefällte Räumungsurteil kann zum von Richter festgesetzten Termin vollstreckt werden, ohne dass weitere Schritte notwendig sind.

Ebenfalls verbessert hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten, die gesetzlich vorgesehene Mindestlaufzeit eines Mietverhältnisses von fünf Jahren wegen Eigenbedarfs abzukürzen, wenn der Eigentümer die Wohnung für sich oder seine Angehörigen benötigt.

Die Möglichkeit, von den Neuerungen zu profitieren, hängt zum Teil von den Formulierungen im Mietvertrag ab. So muss z.B. der Tag eines Monats, bis zu dem die Mietzahlung fällig ist, ausdrücklich im Vertrag festgehalten sein. Wer seine Wohnung also vermieten möchte, sollte den Mietvertrag in jedem Fall von einem Anwalt aufsetzen lassen, um teure und unnötige Fehler zu vermeiden.

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