Am 26.04.2010 riefen Fischereiinspektoren der Kanarischen Regierung die Guardia Civil zu Hilfe, nachdem sie beobachtet hatten, dass drei Personen von einem Boot aus vor der Küste von El Cotillo mit Harpunen fischten.
Als die Verdächtigen das herbeigerufene Patroullienboot der Guardia Civil bemerkten, versuchten Sie, mit ihrem Boot in Richtung Lanzarote zu fliehen.
Am Leuchtturm von Pechiguera fuhr das flüchtende Boot dicht an die Küste, wo zwei der drei Tatverdächtigen -möglicherweise mit der Beute und den Harpunen- an Land gingen. Das Boot der mutmaßlichen Fischwilderer nahm dann wieder Kurs nach Playa Blanca, wo es von der Guardia Civil eingeholt wurde. In der Zwischenzeit erreichten Beamte der Guardia Civil mit dem Beiboot die Stelle, an der die beiden anderen Flüchtigen an Land gegangen waren, wo sie drei Harpunen fanden.
Bei der Durchsuchung des „Fluchtfahrzeugs“ fanden die Beamten ein 41cm großes lebendiges Exemplar der Kanarischen Languste, die von den Beamten dort wieder freigelassen wurde, wo sie vermutlich gefangen worden war.
Die Kanarische Languste ist in ihrem Bestand gefährdet und steht daher unter strengem Naturschutz. Ihr Fang, Besitz, Transport und der Verkauf sind verboten und stehen unter Strafe. Zusätzlich muss der Kapitän des Bootes mit Anzeigen wegen Harpunenjagd an einen Ort, an dem diese Form der Fischerei verboten ist, wegen Fischens ohne Erlaubnis und wegen Behinderung der behördlichen Kontrolle rechnen.
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