Zwei Jahre Haft im Kinderpornoprozess

Der 44-jährige Mann, der auf Fuerteventura wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie angeklagt wurde, ist einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sieben Jahre gefordert.

Da der Angeklagte geständig war, hatte die Staatsanwaltschaft ihre Strafforderung auf 2 Jahre reduziert.

Obwohl der Beschuldigte keine Vorstrafen hatte, ist die Strafe nach unserem Kenntnisstand nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.

Bei einer Hausdurchsuchung im September 2005 wurde bei dem Verurteilten eine Festplatte mit einschlägigem Material gefunden. Nach einem rechtsmedizinischen Gutachten handelte es sich bei den Fotos um Aufnahmen von Kindern im Alter von 10 bis 15 Jahren. Der Beschuldigte hatte die illegalen Fotos über einen Internet-Chat verbreitet und dabei wohl keine kommerziellen Interessen verfolgt.

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