Erster großer Etappensieg im Kampf gegen Verbot der privaten Ferienvermietung

Das Tribunal Superior de Justicia de Canarias ( TSJ, der „obere“ Gerichtshof der Kanaren) hat die am heftigsten umstrittenen Bestimmungen des Dekrets der Kanarischen Regierung zu Regulierung der Ferienwohnungen gekippt.

Damit hat die Lobby der Befürworter der privaten Ferienvermietung in diesem ersten von insgesamt 5 anhängigen Verfahren gegen das Gesetz einen ersten wichtigen Etappensieg errungen. Entschieden wurden die Einsprüche der Nationalen Markt- und Wettbewerbskommission CNMC und des Verbandes FEVITUR.

Das Urteil ist in den Augen des Kanarischen Vereins für Ferienvermietung (ASCAV) für die Kanarische Regierung vernichtend: Das TSJ bezeichnet die Argumente der Kanarischen Regierung, die Ferienwohnungen ausgerechnet in touristischen Gebieten zu verbieten, als „Augenwischerei“ und erkennt als einzige plausible Erklärung für diese Einschränkungen die Absicht, etablierte touristische Unterkunftsformen wie Hotels zu begünstigen, und damit den Grundsatz des freien Wettbewerbs zu verletzten.

Das Gericht erachtet es auch als unbegründet, das Angebot von „Bed and Breakfast“, also private Zimmervermietung, Hostels, Surfcampfs etc. zu verbieten. Es gäbe keinen Grund, von einem Kunden, der nur ein Zimmer zum Übernachten mieten möchte, zu verlangen, dass dieser den Mehrpreis für eine ganze Wohnung tragen muss, wenn der Eigentümer auf der anderen Seite diese Unterkunftsform anbieten möchte. Die Vorschrift des Dekrets ziele eindeutig darauf ab, zu verhindern, dass am Markt ein Produkt angeboten wird, dass aufgrund seines günstigeren Preises mit einer Hotelunterkunft konkurriert. Dadurch werde ebenfalls das Prinzip des freien Wettbewerbs verletzt.

Das Urteil hat der Kanarische Regierung die Verfahrenskosten auferlegt, was in verwaltungsrechtlichen Verfahren gewöhnlich nur dann geschieht, wenn das Gericht in sämtlichen Punkten der Auffassung des Klägers folgt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn es bleibt noch das Tribunal Supremo (der Oberste Gerichtshof) als weitere Instanz. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kanarische Regierung sich geschlagen gibt, und nicht noch mehr Steuergelder einzig und allein zur Verteidigung der Pfründe der Hotellobby aus dem Fenster wirft.

In Kürze werden weitere Urteile erwartet, unter anderen in einem Verfahren, das von der ASCAV betrieben wird.

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