Die Gemeindeverwaltung von Pájara hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, sich in Zukunft nicht mehr um die Auszeichnung ihrer Strände mit der international anerkannten „Blauen Flage“ bewerben zu wollen, nachdem die Organisation für die diesjährige Ausgabe „ungerechtfertigte Bedingungen“ gestellt habe.
Laut des für die Strände zuständigen Gemeinderats Martin Brito habe die Organisation der „Blauen Flagge“ verlangt, auf einer Länge von mehr als sechs Kilometern Boyen zu installieren, um zu verhindern, dass Fischerboote Köder fangen, wo sie es schon seit Jahrhunderten tun. „Dies erscheint uns nicht seriös. Unter diesen Voraussetzungen wird Pájara nicht wieder teilnehmen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Der Gemeinderat weist in der Pressemitteilung auch darauf hin, dass die Gemeinde allein in 2017 über 300.000€ für Investitionen und Verbesserungen an den Stränden vorsehe: neue Toiletten, bessere Zugänge, mehr Hinweisschilder, Bänke etc. Außerdem habe man in den letzten Jahren einen globalen Imagewechsel an den Stränden von Pájara vollzogen: neu gestaltete Strandbuden, Rettungstürme, eine Vereinheitlichung von Liegen und Sonnenschirmen, gekennzeichnete Wassersportzonen, Holzstege etc.
Daher habe Pájara sich mit den Stränden von Butihondo, Matorral und Morro Jable um die „Blaue Flage“ beworben und dabei alle Parameter bezüglich Infrastruktur, Sicherheit, Qualität etc. erfüllt.
Als Antwort habe die Organisation die „Blaue Flagge“ nur für den Strand von Butihondo bewilligt, während die beiden anderen Strände die Auszeichnung nicht wie in 2016 erneut bekommen haben. Als Begründung habe die Organisation angeführt, dass „vor diesen beiden Stränden die Anwesenheit von Fischerbooten beobachtet worden sei“, und deshalb die Badezonen auf einer Länge von mehr als 6 Kilometern mit Bojen markiert werden sollen, um das Eindringen von Motorbooten in die Badezonen zu verhindern.
Laut Gemeinde sei dies eine „übertriebene Forderung“, zumal es sich nicht um eine Bucht sondern einen offenen Strand handele, mit all den „Komplikationen, die eine so lange Bojenstrecke mit sich bringe“. Auch vor anderen Stränden Spaniens mit „Blauer Flage“ existiere keine Verpflichtung für eine durchgehende Bojenmarkierung. Es sei außerdem nicht nachvollziehbar, warum diese nur für Morro Jable und Matorral gelte, nicht aber für Butihondo.
„Wir werden also bewerten, ob wir uns erneut bewerben werden. Wir werden weiterhin an der Verbesserung der Strände arbeiten, aber uns von den Fesseln irgendwelcher Auszeichnungen befreien. Die beste Anerkennung sei die der Strandbenutzer, und die müsse letzten Endes unsere Prioriät sein.
Der Redaktion der Fuerteventura Zeitung liegt die schriftliche Antwort der Organisation der „Blauen Flagge“ an die Gemeinde von Pájara nicht vor. Doch die Argumentation des Gemeinderates in der Pressemitteilung wirkt fadenscheinig. Wir haben den Eindruck, dass die Organisation der „Blauen Flagge“ einen Sachverhalt bemängelt, der zumindest nach den Buchstaben des Gesetzes nicht bestehen dürfte. Es ist Fakt und und wird von Martin Brito in der Pressemitteilung bestätigt, dass zu gewissen Zeiten Fischerboote sehr dicht unter Land vor den Badestränden entlang fahren. Die Aussage, das hätten „die Fischer schon seit Jahrhunderten gemacht und man könne es daher nicht verhindern“, ist nach unserer Rechtsauffassung nichts anderes, als einen Gesetzesverstoß sehenden Auges zu billigen.
Die Ausführungsvorschriften zum Spanischen Küstenschutzgesetz unterscheiden zwei Arten von Badezonen, einmal solche, die durch Bojen abgetrennt sind, und solche die nicht durch Bojen markiert sind. Letztere sind als ein 200 Meter breiter Streifen vor dem Strand definiert. Der Betrieb von Motorbooten ist in mit Bojen markierten Badezonen komplett verboten. In den nicht markierten Badezonen dürfen Boote nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 3 Knoten (rund 5,5km/h) und nur mit äußerster Vorsicht unterwegs sein.
Das Kriterium Nummer 30 der „Blauen-Flagge-Organisation“ schreibt vor, dass „Strände, an denen verschiedene Aktivitäten ausgeübt werden, über einen Managementplan verfügen müssen, um Unfälle und Konflikte zu vermeiden. Dieser muss Zonen für Schwimmer, Surfer, Windsurfer und Motorboote ausweisen. Schwimmer müssen vor allen Wasserfahrzeugen geschützt werden… Wo nötig, sollen Zonen durch Bojen markiert werden… Diese verschiedenen Aktivitäten müssen voneinander getrennt werden… Motorboote sollen mindestens 100 bis 200 Meter entfernt von der Badezone operieren (d.h. also 300 bis 400 Meter vom Strand entfernt, da die Badezone ja per gesetzlicher Definition 200 Meter breit ist).
Im Hinblick auf die Pressemitteilung aber besonders relevant: „Die zuständige Autorität, z.B. die Rettungsschwimmer, müssen die Einhaltung der unterschiedlichen Zonen durchsetzen.“
Es ist also gut möglich, dass die Jurymitglieder bei Ihrem Kontrollbesuch vor Ort Verstöße der Fischerboote gegen die Ausführungsvorschriften des Küstengesetzes beobachtet haben, und gleichzeitig feststellen mussten, dass das „Strandmanagement“, das in der Verantwortung der Gemeinde liegt, nichts Wirksames dagegen unternommen hat. Im Kriterium Nr. 30 steht ausdrücklich, wo Motorboote sich bewegen dürfen, wenn ein Strand mit einer Blauen Flagge ausgezeichnet werden will.
Es ist durchaus nachzuvollziehen, dass eine Bojenkette von 6km erhebliche Kosten verursacht und eigentlich überflüssig wäre, wenn sich alle an geltende Gesetze halten würden. Auf der anderen Seite darf man als Laie fragen, ob die Fischerboote die Köder wirklich ausgerechnet vor den Stränden fangen müssen, die sich um eine Blaue Flagge bewerben, oder ob sich bei den über 42 Küsten-Kilometern, über die Pajara allein an der Süd-Ostseite verfügt, nicht auch andere Stellen dazu eignen würden? Vielleicht war die Fischerei vor ein paar Hundert Jahren ein wichtiger Wirtschaftszweig, doch heutzutage dürfte der Tourismus wesentlich bedeutender sein, als der Fischfang.
Darf die Gemeinde wegsehen, wenn offensichtlich Gesetzesverstöße begangen werden, nur weil die Fischer das schon immer so gemacht haben? Und ist es wirklich Tyrannei, wenn die Organisation der „Blauen Flagge“ eine Lösung für einen Missstand und die Einhaltung ihrerKriterien fordert? Man darf doch davon ausgehen, dass der in der Gemeinde für die Strände Zuständige sowohl das Küstengesetz kennt, als auch die Kriterien für die Blaue Flagge vor der Bewerbung ausführlich studiert hat.
P.S.: Es wundert uns übrigens sehr,dass die Gemeinde Toiletten und Umkleiden unter anderem in Matorral erneuert hat, nachdem die Ergebnisse für die Vergabe der „Blauen Flaggen“ bereits bekannt gegeben wordenwaren.In welchem Zustand waren dann wohldie jetzt ausgetauschten Toiletten, als die Jury auf Fuerteventura zu Besuch war?
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Das kommt mir spanisch vor ???? etwas fadenscheinige Argumetation des Verantwortlichen.
Die sanitären Anlagen lassen zum Teil wirklich zu wünschen übrig ????
Nach dem Motto; die Leute kommen ja ohnehin, das kann sich aber schnell wieder ändern!