Wie die Guardia Civil am 02.12.2017 mitteilte, ermittelt die Naturschutzeinheit Seprona auf La Palma derzeit gegen zwei Personen aus Teneriffa, die Braune Langusten der Art Panulirus Echinaus gefangen und getötet haben sollen, obwohl diese im Nationalen Artenschutzkatalog unter der Kategorie „vom Aussterben bedroht“ gelistet werden und somit ähnlich streng geschützt sind wie der Braunbär, der Auerhahn oder der Iberische Luchs. Im Jahr 2013 ergab eine Zählung der Tiere in besagten Gewässern um die Insel nur 75 Exemplare.
Die Tötung der drei Krustentiere, die aus Gewässern vor der Nordküste La Palmas gefangen wurden, sei angesichts der alarmierenden Bestandszahlen und des Schutzstatus eine Straftat, die mit Geldstrafen von bis zu 300.000€ und sogar Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist.
Wie außerdem bestätigt wurde, handelte es sich bei einer der getöteten Langusten um das zweitgrößte männliche Exemplar, das der Wissenschaft bekannt ist. Besonders bitter aus Sicht des Artenschutzes ist, dass es sich bei den beiden anderen getöteten Tieren um geschlechtsreife Weibchen handelte, die Eier am Unterleib trugen.
Ein solch schlimmer Fall von illegalem Wildfang in derartigem Ausmaß sei bisher noch nicht vorgenommen. Die Verantwortlichen sollen von Teneriffa aus mit einem Schlauchboot bis vor die Küste La Palmas hinausgefahren sein, um dort gezielt Langusten zu fangen und diese anschließend teuer zu verkaufen. Die drei leblosen Exemplare wurden sichergestellt und zur weiteren Untersuchung an die Einheit für Biodiversität der Kanarischen Regierung überstellt.
Die Braune Languste wird als vom Aussterben bedrohte Tierart seit Juni 2010 im Kanarischen Artenschutzkatalog sowie seit Februar 2011 auch im Nationalen Register für bedrohte Tierarten geführt. Dies bedeutet, dass eine Erhaltung dieser Tiere nur dann gewährleistet werden kann, wenn die für die aktuell bedrohliche Lage verantwortlichen Faktoren irgendwie eingedämmt werden können. Die Braune Languste kann eine Länge von bis zu 39 Zentimetern erreichen und bewohnt bevorzugt Meereshöhlen in einer Tiere zwischen fünf und 30 Metern, die entweder vollständig unter Wasser liegen oder teilweise an Land auslaufen. Die natürlichen Siedlungsgebiete der Braunen Languste werden von der EU als prioritärer Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse betrachtet.
Nachdem das Weltbiosphärenreservat von La Palma im Jahr 2013 eine offizielle Artenzählung durchgeführt hatte, wandte sich die Institution mit ihrem Bericht an die zuständigen Behörden. Demnach bestünde dringender Handlungsbedarf zur schnellstmöglichen Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, der illegalen Wilderern den Garaus machen und ein Überleben der Tierart sicherstellen soll.
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Hallo liebe Freunde auf Fuerteventura !Das mit den Langusten habe ich nicht gewußt daß sie alle geschützt sind ! Dachte männliche wären erlaubt bei einer bestimmten Fanganzahl ! Nun gut wieder was dazu gelernt !Nordafrika Frankreich Portugal Nord-West Spanien ist das fangen an den Küsten erlaubt von der Fischerei ! Mit besten Grüßen ! An das Team Fuerteventura- Zeitung
Hallo Günter, es geht in dem Artikel ja um eine ganz konkrete Art, die unter strengem Schutz steht. Möglicherweise handelt es sich bei den Langusten, die in Nord-West-Spanien gefangen werden dürfen, um eine andere, nicht so stark geschützte Art.