„Ich weiß, an wen Du im letzten Sommer vermietet hast“: Hacienda nimmt Vermieter von Ferienwohnungen genau unter die Lupe

Steuerschraube

Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft waren in Spanien seit jeher eine Art Volkssport. Laxe Gesetze und vor allem kaum existierende Kontrollmechanismen ließen den Fiskus Milliarden an Steuereinnahmen verlieren. In manchen Regionen Spaniens, wie z.B. auf der Kanareninsel Fuerteventura, gab es selbst nach der Jahrtausendwende praktisch keine Steuerprüfungen, ganz einfach, weil es kaum Steuerprüfer gab. Wer also seine Steuererklärung immer brav und vor allem fristgerecht abgegeben hat, brauchte sich keine Sorgen zu machen, dass irgendwann die Steuerprüfung vor der Tür steht, wenn die erklärten Zahlen nicht völlig absurd waren.

Doch spätestens seit 2008, als Spanien die härteste aller Wirtschaftskrisen durchmachte, das Haushalsdefizit durch die Decke ging und die Staatskasse einem schwarzen Loch glich, erklärte Spaniens Finanzminister der Steuerhinterziehung den Krieg. Jedes Jahr ließ man sich neue Methoden einfallen, um Steuersündern und Kriminellen auf die Schliche zu kommen.

Für das Jahr 2018 knöpft sich der Finanzminister die Vermieter von Ferienwohnungen vor, die Mieteinnahmen am Finanzamt vorbei kassieren; entweder, weil die Wohnung gar nicht offiziell als Ferienwohnung vermietet werden darf, oder weil sich der Eigentümer „für die paar Wochen im Jahr“ einfach nicht die Mühe machen will, seine Wohnung offiziell anzumelden und eine kompliziertere Steuererklärung abzugeben.

Die Rechtslage ist eindeutig: wer für seine Zweitwohnung Mieteinnahmen durch touristische Vermietung erzielt, muss diese versteuern. Für den Zeitraum, in dem die Wohnung leer steht oder vom Eigentümer selbst genutzt wird, muss er ebenfalls eine Steuer zahlen auf ein fiktives Einkommen, das nach einer bestimmten Formel berechnet wird.

Viele Vermieter von Ferienwohnungen nutzen zum Vertrieb entweder Internetportale oder Dienstleister, die gegen Provision Mieter vermitteln.

Genau hier setzt eine neue Steuervorschrift an: Vermittler, egal ob Internetportale oder „analoge“ Dienstleister, müssen künftig alle drei Monate sämtliche Daten der von ihnen vermittelten Vermietungen an die spanische Steuerbehörde übermitteln. Zu den Daten gehören der Name des Eigentümers und des Vermittlers, die Katasterreferenz der Immobilie, die Anzahl der vermieteten Tage und der Betrag der Miete. Die Vorschrift tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft, allerdings müssen die Daten ab dem 01.01.2018 erfasst und übermittelt werden. Für die Erklärung muss ein spezielles Format, das „modelo 179“, verwendet werden.

Damit dürfte die Hinterziehung von Steuern im Bereich der Ferienvermietung deutlich schwieriger werden, zumindest immer dann, wenn ein Vermittler eingeschaltet ist.

Eigentümer und Vermittler von Ferienwohnungen sollten sich dringend mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, um gegebenenfalls die zur Vermittlung, Verwaltung und Abrechnung der Wohnung verwendete Software entsprechend umzustellen und die Datenübermittlung entsprechend vorzubereiten.

Es bleibt abzuwarten, wie die Vorschrift von Internetvermittlern umgesetzt werden muss, die ihren Sitz außerhalb Spaniens haben und damit nicht den spanischen Gesetzen unterliegen.

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2 Kommentare

  1. Es ist doch völlig normal, dass Steuern gezahlt werden- zumindest wenn diese einigermaßen sinnvoll genutzt werden.
    Wer eine Immobilie besitzt gehört zumindest nicht zu den ärmeren Bevölkerungsschichten und sollte doch seinen Teil beitragen.
    Ich bin selbst Vermieter, jedoch nicht auf den Kanaren und fühle mich keineswegs enteignet, verteufelt oder von Lagerhaft bedroht- wieso auch ???

  2. …. immer im Namen des Sozialismus Handeln …. die bösen Wohnungsvermieter …. um am Ende den Hotels die Gäste zuspielen. Privates Eigentum wird verachtet und die Menschen werden im Namen von Sozialismus „Gerechtigkeit“ entmündigt. In Deutschland hat man die Leute enteignet und in Lager gesperrt. … Schöne gerechte Welt …

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