Urteil gegen 86-Jährigen revidiert, der einen Einbrecher in seinem Haus auf Teneriffa erschossen hat

Bedrohung-Pistole

Das Obere Gericht der Kanaren (TSJC) hat der Revision eines Urteils gegen einen heute 86-jährigen Mann stattgegeben, der in 2015 in seinem Haus einen Einbrecher erschossen hatte.

Der Mann war zuvor zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe wegen Totschlags verurteilt worden. Die zusätzliche Haftstrafe zu zwei Jahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Jury hatte geurteilt, dass es andere Mittel gegeben hätte, den Angriff abzuwehren. Der Staatsanwalt und die Verteidigung hatten Freispruch gefordert und nach dem Urteil Revision beantragt.

Die Nebenklage in Vertretung der Mutter des getöteten Einbrechers hatte zunächst 10 Jahre gefordert. Im Laufe der Verhandlung hatte sie eine strafmildernde Notwehrlage anerkannt und ihre Forderung auf 2,5 Jahre gesenkt.

Die Tat ereignete sich im Jahr 2015 auf Teneriffa. Zwei maskierte Männer drangen in das Haus des damals 83-jährigen Mannes ein. Sie führten Knüppel und eine nachgebildete Pistole mit sich.

Die Eindringlinge schlugen die Frau des späteren Schützen und brachen ihr mit einer Tür die Hand. Sie drohten den beiden, sie zu töten, wenn sie nicht verraten, wo sich der Tresor befindet, und richteten die nachgebildete Pistole auf ihre Opfer.

Der Mann ging unter dem Vorwand, Geld zu holen, in ein Nebenzimmer. Er kam mit einem Revolver Kaliber 38 zurück und schoss auf einen der beiden Täter. Dieser konnte noch das Haus verlassen, brach aber noch auf dem Grundstück zusammen und erlag seinen Verletzungen. Der Schütze gab an, nicht gewusst zu haben, ob der den Einbrecher überhaupt getroffen hatte.

Der Überfallene hätte mildere Mittel zur Verteidigung nutzen sollen

Der Schütze hatte für die Waffe keine Erlaubnis. Die Seriennummer war teilweise entfernt. Er gab an, den Revolver von einem verstorbenen Sohn erhalten zu haben.

Die Jury sah es zwar als erwiesen an, dass der Mann aus Angst um sein eigenes und das Leben seiner Frau gehandelt hatte. Dennoch habe der den Tod einer Person in Kauf genommen, obwohl ihm mildere, aber ebenfalls effektive Mittel zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestanden hätten.

Nun muss das Verfahren erneut verhandelt werden und der überfallene Mann und seine Frau können hoffen, dass es mit einem Freispruch endet.

Die Rechtsprechung zur Notwehr wird in Spanien heftig kritisiert. Die Anforderungen für die Anerkennung einer Notwehrhandlung nach spanischen Recht sind denen im deutschen Recht zwar grundsätzlich recht ähnlich, werden aber in der Praxis meist deutlich enger ausgelegt.

Viele Bürger meinen daher, dass die aktuelle Rechtslage die eigentlichen Täter zu Opfern macht und die tatsächlichen Opfer gleichzeitig zwingt, Straftaten ohne angemessene Gegenwehr zu erdulden.

Die rechtspopulistische Partei Vox hatte kürzlich gefordert, dass jeder nicht vorbestrafte Spanier eine Waffe in seinem Haus haben und diese zur Selbstverteidigung auch benutzen darf, ohne sich hinterher einem juristischen Inferno auszusetzen.

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