Nationaler Lebensmittelarm wegen Haschkeksen auf Lanzarote und Fuerteventura

Girl-Scout-Cookies

Die Spanische Agentur für Lebensmittelsicherheit hat für eine Reihe von Produkten einen nationale Warnung ausgesprochen, nachdem bei einer Razzia in einem Laden in Arrecife auf Lanzarote Haschkekse und andere Leckereien gefunden wurden, die möglicherweise Cannabisderivate enthalten.

Die Razzia wurde von einem Einsatzkommando der Gemeindepolizei von Arrecife und einer Antidrogeneinheit der Nationalpolizei aus Arrecife durchgeführt, nachdem ein Hinweis eingegangen war, dass in dem Geschäft möglicherweise drogenhaltige Produkte verkauft wurden.

Die Beamten fanden in dem Geschäft ein Regal mit Keksen, Tee, Kaffee, Schokolade, Lutscher und Bonbons, die Cannabisderivate als Zutaten enthielten. Die Produkte waren weder den gesetzlichen Vorschriften entsprechend etikettiert noch lebensmittelrechtlich registriert. Das Geschäft hatte darüber hinaus keine Genehmigung für den Verkauf von Lebensmitteln.

Auch Teneriffa und Fuerteventura betroffen

Bei der Auswertung von gefundenen Unterlagen stellten die Ermittler fest, dass die Produkte von einem Großhändler von Teneriffa aus auch nach Fuerteventura vertrieben worden waren.
Die Gesundheitsbehörde Lanzarotes hat die entsprechenden Produkte auf Teneriffa, Fuerteventura und Lanzarote daraufhin beschlagnahmen lassen.

Die Spanische Agentur für Lebensmittelsicherheit hat infolge dessen landesweit eine Warnung vor diesen Produkten ausgesprochen. Diese erfolgte allerdings nicht, weil es sich um Drogen handelt, sondern weil auf der Etikettierung die Art des verwendeten Getreides als Allergen nicht ausgewiesen ist und weil in den holländischen Keksen mit Kannabisöl eine in Spanien nicht zugelassene Zutat enthalten ist. Auf einigen Produkten fehlte die Übersetzung der enthaltenen Allergene ins Spanische.

Es handelte sich um die Kekse „Girl Scout Cookies Chocolate Kush“ und „Girl Scout Cookies Ginger Kush“ der Marke Dr. Greenlove.

Weder die Kekse noch die Schokolade enthalten THC, den berauschenden Wirkstoff des Cannabis. Es handelt sich also keinesfalls um ein Drogendelikt, sondern um mehrere Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln

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