Inspektoren der Generaldirektion für Fischerei der Kanarischen Regierung haben auf Fuerteventura 270kg irregulär in den Handel gebrachten Tiefkühlfisch entdeckt.
Bei der beanstandeten Ware handelte es sich um Scheiben vom Blauhai (Prinoace glauca), der in Kisten mit der Handelsbezeichnung „Schwertfisch“ etikettiert war.
Blauhai und Schwertfisch in Scheiben sind für den Verbraucher kaum zu unterscheiden. Dennoch handelt es sich natürlich um einen Etikettenschwindel und letztlich um einen Betrug am Verbraucher.
Hinzu kommt die Gefahr, dass falsch etikettierte Fischprodukte nicht den vorgeschriebenen Laboruntersuchungen unterzogen wurden.
Die Fischereiinspektoren entdeckten die Ordnungswidrigkeit bei einem Händler für Tiefkühlprodukte.
Die Vorschriften für die Etikettierung von Fischprodukten ist sind gesetzlich genau geregelt. Die Informationen müssen richtig, klar und präzise sein. Sowohl die Handelsbezeichnung als auch der wissenschaftliche Name des Fisches muss auf der Verpackung angegeben sei. Ebenso das Fanggebiet, die Produktions- oder Fangmethode und ob das Produkt bereits aufgetaut wurde.
Besondere Vorschriften für große Raubfische auf den Kanaren
Für bestimmte Raubfischarten gelten auf den Kanarischen Inseln ab einer gewissen Größe besondere Vorschriften für das in den Verkehr Bringen. Diese Fische müssen nach einer Probenentnahme eingefroren werden, und dürfen erst in den Handel gehen, wenn die Ergebnisse der Laboruntersuchung vorliegen.
Die Proben werden im Labor auf Ciguatoxin untersucht. Dabei handelt es sich um das Stoffwechselprodukt eines Einzellers, das sich in großen Raubfischen am Ende der Nahrungskette anreichert. Dies kann beim Menschen zu einer tödlichen Lebensmittelvergiftung („Ciguatera“) führen. Bei Untersuchungen auf den Kanarischen Inseln konnte Ciguatoxin in rund jeder 10. Probe nachgewiesen werden.
Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:
https://jandia-golf.com/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/
Ersten Kommentar schreiben