SEPRONA untersucht Misshandlung eines Hundes in La Oliva

Misshandelter-Hund

Die Naturschutzeinheit der Guardia Civil (SEPRONA) hat am 29.07.2019 wegen eines Falles von Tierquälerei im Gemeindegebiet von La Oliva im Norden Fuerteventuras ermittelt.

Die Anzeige eines Tierschutzvereins wegen des schlechten Zustands eines Hundes und der mangelhaften Haltungsbedingungen auf einer Finca hatte die Ermittlungen gegen einen 35 jährigen Mann ins Rollen gebracht.

Die Beamten der SEPRONA forderten Unterstützung des Amtstierarztes der Gemeinde la Oliva an, um den Hund zu untersuchen und dessen Zustand zu beurteilen.

Bei der Inspektion der Finca fanden sie einen Hund in einem verwahrlosten Zustand vor. Das Tier war ohne Futter und Wasser angekettet und vegetierte unter mangelhaften hygienischen Bedingungen vor sich hin, war extrem abgemagert und wies offene Wunden auf.

Der Eigentümer des Hundes, der bei der Inspektion anwesend war, konnte weder den vorgeschriebenen Gesundheitspass und die obligatorischen Impfungen nachweisen, noch hatte das Tier den gesetzlich vorgeschriebenen Mikrochip zur Identifizierung. Auch die gestzliche Voraussetzungen zur Haltung eines „potentiell gefährlichen Tiers“, es handelte sich bei den Hund um einen Pitbull, erfüllte der Halter nicht.

Der Hund wurde beschlagnahmt uns zu einer Tierschutzorganisation gebracht

Nach der Inspektion der Finca und der Untersuchung durch den Amtstierarzt entschieden die Beamten, den Hund zu beschlagnahmen, um ihn von seinem Elend zu befreien. Er wurde anschließend auf das Gelände des Vereins gebracht, um von einem Tierarzt weiter behandelt zu werden.

Gegen den Eigentümer wurde Anzeige wegen Tierquälerei erstattet, weil er den Hund unter Bedingungen hielt, die sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit gefährden könnten, und weil er nicht nachweisen konnte, dass er das Tier wegen seiner Wunde tierärztlich behandeln ließ.

Das spanische Tierschutzgesetz sieht im Artikel 337 b) für das Aussetzen und die Vernachlässigung, die eine Gefahr für Leib und Leben eines Haustieres bedeuten, eine Geldstrafe von 1 bis 6 Monaten vor.

Für das aktive Misshandeln, z.B. durch Schläge, durch das ein Tier verletzt oder getötet wird, sieht der Artikel 337 eine Gefängnisstrafe von einem Tag bis zu einem Jahr vor.

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1 Kommentar

  1. Leider kein Einzelfall auf Fuerte. Auf dem Weg von Morro zum Flughafen sehe ich immer wieder angekettete Hunde in den Hofeinfahrten vieler Anwesen liegen. Den Ziegen geht es da wesentlich besser. Die werden regelmäßig versorgt und haben Auslauf.

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