
Nach der Insolvenz des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook am 23.09.2019 vermeldete die deutsche Tochtergesellschaft Condor, dass die Flüge unverändert weiter gehen.
Dennoch kann Condor aus rechtlichen Gründen Kunden, die bei Thomas Cook oder deren Tochtergesellschaften eine Pauschalreise gebucht haben, nicht nach Fuerteventura oder in ihr anderes Urlaubsziel fliegen. Die Rückflüge aus den Urlaubsgebieten seien davon jedoch nicht betroffen.
Thomas Cook Deutschland hat auf seiner Webseite bekannt gegeben, dass die Durchführung von Reisen am 23. und 24.09.2019 nicht gewährleistet werden kann. Der Verkauf von Reisen ist mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Es heißt weiter, es würden „letzte Optionen ausgelotet“. Bei deren Scheitern werde auch für Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen und Öger Tours GmbH und möglicherweise weitere Gesellschaften Insolvenz beantragt.
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