Spaniens Präsident kündigt Verlängerung von Alarmzustand und Ausgangssperre an

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Der Präsident der spanischen Regierung, Pedro Sánchez, soll den Präsidenten der Autonomen Regionen Spaniens in einer Videokonferenz am 22.03.2020 mitgeteilt haben, dass er dem Kongress vorschlagen werde, den Alarmzustand um 15 Tage zu verlängern.

Spaniens Ministerrat hatte in der Nacht zum 15.03.2020 den Alarmzustand für ganz Spanien erklärt. Dadurch ist es der spanischen Regierung Maßnahmen wie z.B. die landesweit geltenden Ausgangssperre zu ergreifen.

Dieses Ausnahmeregime ist in der spanischen Verfassung für außergewöhnlich schwere Krisen vorgesehen. Auch Pandemien sind ausdrücklich als Grund für die Erklärung des Alarmzustands vorgesehen.

Der Alarmzustand kann von der Regierung, also dem Ministerrat, zunächst für die Dauer von 15 Tagen ausgerufen werden. Der Präsident der Regierung muss dem Kongress Rechenschaft ablegen. Für Verlängerungen um jeweils maximal weitere 15 Tage ist dann immer die Zustimmung des Kongresses erforderlich.

Die Debatte und Abstimmung im Kongress wird voraussichtlich am 25.03.2020 erfolgen. Die ersten 15 Tage des Alarmzustands enden am 29.03.2020. Es wird erwartet, das die meisten Kongressabgeordneten von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, der Debatte per Video zu folgen und ihre Stimme elektronisch abzugeben.

In Anbetracht der in Spanien weiter exponentiell wachsenden Corona-Fallzahlen kann man mit relativer Sicherheit davon ausgehen, dass der Kongress für eine Verlängerung des Alarmzustands und der darauf begründeten Ausgangssperre stimmen wird. Die zwei 15-Tagesfrist würde dann bis einschließlich 13.04.2020 gelten.

Der Kongress kann jedoch auch weitere Maßnahmen oder Änderungen der bestehenden Maßnahmen beschließen. Einige Präsidenten derjenigen Autonomen Regionen, in denen das Coronavirus sich bereits am stärksten ausgebreitet hat, fordern bereits eine Verschärfung der Ausgangssperre.

Bis zum 22.03.2020 hatten die spanischen Gesundheitsbehörden 29.572 COVID-19-Fälle und 1.720 Corona-Tote gemeldet.

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8 Kommentare

  1. Nur mit drastischen Massnahmen ist diese Krise in den Griff zu bekommen.Die Zahlen der Infizierten steigen und steigen, und die Zahlen der Toten auch,und nicht nur der älteren Menschen, oder Menschen mit Vorerkrankungen. Es betrifft auch zunehmend jüngere Menschen mit und ohne Vorerkrankungen, das wird leider oft vergessen. Es ist nur zu hoffen, dass sich ALLE an die Regeln halten, denn nur so ist diese Krise in den Griff zu bekommen.

  2. Leute, man sollte eigentlich meinen, dass ihr soviel Spanisch könnt, dass ihr „quince dias“ oder auch „quincea“ korrekt mit 14 Tagen übersetzen könntet… ;o)
    Die zweite Periode endet am 12.4.

    Kein Dank dafür… ;o)

    • Unser Spanisch ist sogar so gut, dass wir die feinen Unterschiede zwischen Umgangssprache und Rechts-Spanisch erkennen und korrekt wiedergeben können. In einem Gesetzestext ist niemals von „quincena“ die Rede, sondern entweder von „15 días naturales“ oder „15 días habiles“. Im Dekret über den Alarmzustand heißt es „15 días naturales“. Und wenn im Gesetz 15 Tage steht, dann sind es auch echte 15 Tage und nicht nur 14. Die Zählung der ersten Frist begann am Tag nach der Veröffentlichung, also am 15.03.2020 um 00:00h und endet somit am 29.03.2020 um 23:59h. Die neue Frist beginnt dann am 30.03.2020 um 00:00h und endet am 13.04.2020 um 23:59h.

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