Restaurants auf Fuerteventura dürfen „zum Mitnehmen“ öffnen

Essen-zum-Mitnehmen

Die seit dem 15.03.2020 spanienweit geltende Ausgangssperre hat auch die Bars und Restaurants auf Fuerteventura mit voller Brutalität getroffen. Dies gilt nicht nur für Gastronomiebetriebe, die überwiegend von Urlaubern frequentiert wurden. Auch die meisten Gastronomen, deren Zielgruppe vornehmlich die Bewohner Fuerteventuras sind, büßten 100% ihres Umsatzes ein.

Der einzige Ausweg war die Möglichkeit, Essen an Kunden auszuliefern. Doch die Lieferung von frisch gekochten Speisen ist ein Geschäftskonzept, an dem so manches Startup monatelang mit riesigen Teams arbeiten muss, bis es funktioniert. Marketing, Bestellwesen und vor allem die „Versandlogistik“ stellen ganz andere Anforderungen an einen Gastronomieunternehmer als der „normale“ Restaurantbetrieb. Statt Bestellblock und Kugelschreiber ist nun eine Telefonhotline oder eine Webseite mit automatisiertem Bestellsystem nötig. Statt Geschirrspüler und Besteck braucht man nun Verpackungen und isolierte oder gar geheizte Transportboxen. Außerdem lassen sich natürlich längst nicht alle Speisen so einfach ausliefern wie eine Pizza.

Folglich konnten nur sehr wenige Gastronomiebetriebe ihr Konzept kurzfristig auf Lieferservice umstellen. Ab besten ist das sicher den Unternehmen gelungen, die auch schon vor der Corona-Krise einen Lieferservice angeboten haben.

Neue Regeln für „Take-Away“ ab 04.05.2020

Seit dem 04.05.2020 gelten für Gastronomiebetriebe in ganz Spanien, also auch auf Fuerteventura, im Rahmen „Phase 0“ der Deeskalation der Ausgangssperre neue Regeln.

Ab sofort dürfen Restaurants nicht mehr nur ausliefern, sondern auch öffnen, um Speisen zum Mitnehmen zu verkaufen. Der Verzehr vor Ort ist weiterhin untersagt.

Wie auch im Einzelhandel, müssen die Kunden die Speisen vorab telefonisch oder per Internet bestellen und dürfen dann das Restaurant nur zu einer vereinbarten Zeit betreten, um die Bestellung abzuholen. Die Kunden dürfen die Bestellung nicht erst im Restaurant aufgeben. Nur bei sogenannte „Drive-In-Restaurants“ dürfen die Kunden mit dem Auto vorfahren und ihre Bestellung vor Ort aufgeben. Dies ist z.B. im Süden Fuerteventuras nur bei Burgerking oder bei McDonalds in Caleta de Fuste möglich.

Das Restaurant muss eine spezielle Abholzone einrichten und beschildern. Dort müssen die Übergabe und die Bezahlung stattfinden. In jedem Fall müssen ausreichende Abstände garantiert werden oder Tresen und Schutzabtrennungen eingerichtet werden.

Die Lokale dürfen nur während der Abholzeiten für das Publikum geöffnet sein.

Am Eingang muss den Kunden alkoholisches Desinfektionsgel zur Verfügung stehen. Am Ausgang müssen Mülleimer mit Deckel, der nicht mit der Hand geöffnet werden muss (z.B. Fußpedal), bereitstehen. Diese müssen mit Müllbeuteln versehen sein.

Die Zeit, in der die Kunden sich im Lokal aufhalten, muss auf das für die Abholung absolut erforderliche Maß begrenzt sein.

Wenn die Räumlichkeiten die Bedienung von mehreren Personen erlauben, müssen Sicherheitsabstände von 2 Metern, z.B. auf dem Fußboden oder mit Aufstellern markiert sein. Dabei dürfen jedoch nicht mehrere Kunden gleichzeitig von einem Mitarbeiter bedient werden.

Die Abholung einer Bestellung darf nur von einer Person getätigt werden, es sei denn es handelt sich um einen Erwachsenen in Begleitung eines Kindes, oder einer behinderten oder älteren Person.

Hier könnt Ihr den Originaltext des Ministerialerlasses (SND/388/2020) im BOE nachlesen.

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