Die Verkehrspolizei der Guardia Civil konnte den mutmaßlichen Fahrer eines Pritschenwagens ermitteln. Dieser war am 02.07.2020 gegen 20.00h auf der Landstraße FV-10 zwischen Puerto del Rosario und El Cotillo unterwegs. Dabei fuhr er mehrere Male auf die Gegenfahrbahn und gefährdete dabei den entgegenkommenden Verkehr.
Von einem dahinter fahrenden PKW aus wurde seine Fahrweise jedoch über eine Strecke von rund 2 Kilometern gefilmt.
Das Video wurde der Guardia Civil zur Verfügung gestellt, sodass diese den Fahrer identifizieren und kurz danach zuhause aufsuchen konnte. Die Verkehrspolizisten forderten den Mann zu einer Alkohol- und Drogenprobe auf. Diese verweigerte der mutmaßliche Fahrer jedoch.
Damit können dem mutmaßlichen Fahrer möglicherweise gleich zwei Straftaten zur Last gelegt werden.
Die gefährliche Fahrweise mit konkreter Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Verkehrsteilnehmers ist mit einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis zwei Jahren bedroht. Außerdem droht ein Fahrverbot zwischen 1 und 6 Jahren.
Wer sich als Fahrer eines motorisierten Fahrzeugs weigert, auf Anforderung eines Polizeibeamten eine Alkohol- oder Drogenprobe abzugeben, wird mit einer Haftstrafe zwischen 6 Monaten und einem Jahr und einem Fahrverbot zwischen 1 und 4 Jahren bestraft.
Allgegenwärtige „Videokameras“ helfen bei der Überführung von Verkehrssündern
Wer in der Öffentlichkeit, insbesondere also im Straßenverkehr eine Straftat begeht, muss heutzutage immer damit rechnen, dabei gefilmt zu werden.
Ohne die ständige Präsenz von Smartphones und damit hochauflösender Videokameras würden viele Verkehrsstraftaten unaufgeklärt bleiben und vor allem nicht beweisbar sein.
Doch die Guardia Civil nutzt sogar die sozialen Medien, um Kenntnis von Straftaten zu erhalten und diesen nachzugehen.
Auf Fuerteventura wurde kürzlich eine Autofahrerin überführt, die mit 210 statt der erlaubten 90 km/h unterwegs war und damit ebenfalls eine Straftag begangen hatte. Ihre Beifahrerin hatte sie dabei gefilmt und das Video veröffentlicht.
Ein Video eines Beifahrers, der bei geöffneter Tür von der stehend aus dem Auto filmte, ging ebenfalls durchs Netz und führte zur Verurteilung des Fahrers.
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Tja, offentsichtlich besoffen. Aber wer gefahren ist, wird sicher nicht so leicht feststellbar sein, wenn der Fahrer und Halter die Aussage verweigern oder angeben, dass sie nicht wissen wer gefahren ist.