Wie die Nationalpolizei (Policia Nacional) bekannt gab, hat diese in Puerto del Rosario zwei Frauen festgenommen. Die beiden Frauen gaben den Polizisten gegenüber zu, Kleidung im Wert von 773€ aus einem Geschäft in einem Shopping Center entwendet zu haben.
Die Polizei war vom Sicherheitspersonal des Shopping Centers gerufen worden. Laut dem Anruf hatten das Sicherheitspersonal zwei Frauen daran gehindert, in ein auf dem Parkplatz des Centers geparktes Auto einzusteigen und das Shopping Center zu verlassen.
Beim Eintreffen der Polizisten bestätigte das Wachpersonal, zwei Frauen am Verlassen des Centers gehindert zu haben. Das Personal sei von den Angestellten eines Geschäfts darauf hingewiesen worden, dass die beiden Frauen Waren aus dem Geschäft entwendet hatten, ohne diese zu bezahlen. Daraufhin habe man die Frauen verfolgt und sie in der Garage angetroffen, als sie gerade in ein Auto einsteigen wollten.
Die Polizei identifizierte die 22 und 25jährigen Frauen, die der Polizei gegenüber zugaben, gestohlene Waren im Auto zu haben. Beide Frauen hatten keine Vorstrafen.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Wagens stellten die Beamten Kleidung im Wert von 773€ sicher. An allen waren noch die Diebstahlssicherungen angebracht waren.
Die Kleidung wurde dem legitimen Besitzer zurück geben. Die beiden Frauen wurden wegen mutmaßlichem Diebstahl festgenommen und der Justiz überstellt.
Nun werden sie sich wegen Diebstahls vor den Behörden verantworten müssen.
Diebstahl – das sagt das spanische Strafgesetzbuch
Die Strafen für Diebstahl sind im Artikel 234 des spanischen Strafgesetzbuchs festgelegt. Diebstahl definiert sich als das Entwenden von fremden, beweglichen Gütern unter dem Vorsatz der Bereicherung und ohne die Zustimmung des Eigentümers.
Diebstahl ab einem Wert der Güter von 400€ kann mit Gefängnis von 6 bis 18 Monaten bestraft werden.
Schwerer Diebstahl (liegt im oben genannten Fall jedoch nicht vor) kann mit Gefängnis von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Weiterhin gibt es noch das Delikt des leichten Diebstahl. Dieses findet Anwendung, wenn der Wert der gestohlenen Ware / oder des beweglichen Gutes unter 400€ liegt. Die Strafandrohung liegt dann bei ein bis drei Monaten Gefängnis. Sollten jedoch Vorstrafen wegen ähnlicher Delikte vorliegen, erschweren diese das Delikt und die Strafe wird angepasst.
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