Bei rund 5 Millionen Autos in Spanien ist während der Ausgangssperre vom 15.03.2020 bis zum 20.06.2020 der ITV (spanischer TÜV) abgelaufen.
Auch der Renault Kangoo, der uns beim Ausliefern der Fuerteventura-Zeitung seit mehr als 10 Jahren gute Dienste leistet, war davon betroffen.
Während die TÜV-Plakette in Deutschland am hinteren Nummernschild angebracht ist, klebt der spanische ITV-Aufkleber von vorne gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Durch eine Farbkodierung und ein ausgestanztes Loch kann ein spanischer Polizist schon beim Heranfahren aus der Ferne erkennen, ob die Hauptuntersuchung („Inspección Técnica de Vehículos“ = ITV) bereits abgelaufen sein könnte.
Anders als in Deutschland endet die Gültigkeit des ITV jedoch nicht am Ende des Monats, sondern an einem konkreten Tag. Im Falle unseres Redaktionsfahrzeugs wäre dies der 04. Juni 2020 gewesen.
Für ein Auto, dessen ITV im Juni abgelaufen ist, ist es am Aufkleber allein nicht erkennbar, ob die Inspektion vor oder nach dem 20.06.2020, also dem Ende der Ausgangssperre, abgelaufen war. Dazu muss ein Polizist entweder eine Datenbankabfrage machen oder sich den letzten Prüfbericht zeigen lassen, der im Auto mitzuführen ist.
Und so kam es, wie es kommen musste: am 30.09.2020 winkte ein Guardia Civil Beamter unseren Kangoo am Kreisverkehr von La Lajita im Süden Fuerteventuras aus dem Verkehr, weil ihm der rote ITV-Aufkleber signalisierte, dass der ITV im Juni fällig war.
Fristverlängerung für Fälligkeit während der Ausgangssperre
Glücklicherweise hatte der spanische Gesetzgeber für die rund 5 Mio. betroffenen Autofahrer vorgesorgt, und per Ministerialerlass angeordnet, dass die Gültigkeit der Hauptuntersuchungen, die während der Ausgangssperre um einige Monate verlängert wird.
Anhand der im Erlass enthaltenen Tabellen wussten wir, dass das Auto der Fuerteventura-Zeitung erst am 15.01.2021 wieder zur ITV-Prüfung muss.
Der Polizist fragte mit bei der Kontrolle, ob mein ITV noch gültig sei. Ich antwortete ihm höflich, dass ich davon ausgehe, dass in unserem konkreten Fall die Gültigkeit bis zum 15.01.2021 verlängert sei. „Ich überprüfe das“, erklärte der Beamte und zog sich zurück, um seine Datenbank abzufragen. Nach ein paar Minuten kam er zurück und sagte, ich dürfe weiterfahren, solle aber so schnell wie möglich einen Termin beim ITV ausmachen. Er behauptete, dass die Erweiterung nur gelte, wenn die ITV-Stationen übersättigt seien, und das sei auf Fuerteventura ja nicht der Fall. Ich entgegnete ihm, dass dies so aber nicht im Gesetz stehe, biss mir dann aber auf die Zunge und kürzte die sich anbahnende Diskussion ab, indem ich freundlich nickte und losfuhr.
Absurde Regelung vom Gericht vorerst außer Kraft gesetzt
Die Regelung, die Fälligkeitstermine nach der Ausgangssperre stufenweise nach hinten zu schieben, war sicher eine gute Idee der spanischen Regierung. Ohne eine solche Regelung wäre es sicher in vielen ITV-Stationen zu einem Kollaps gekommen.
Allerdings hatte das Gesetz auch einen Haken: Die Gültigkeitsdauer der nachgeholten Hauptuntersuchung sollte sich nicht nach dem Datum dieser Untersuchung richten, sondern ab dem ursprünglichen Termin zählen.
In unserem Fall hätte das zu einer absurden Situation geführt. Hätten wir die Inspektion am 04.06.2020 durchgeführt, wie es ohne Ausgangssperre nötig gewesen wäre, hätte das Fahrzeug am am 06.12.2020 wieder zum ITV gemusst. Die Sonderregelung hat uns aber eine Fristverlängerung bis zum 15.01.2021 eingeräumt. Wir hätten also an diesem Tag nach dem Buchstaben des Gesetztes zwei Prüfungen machen und bezahlen müssen. Die erste wäre bis zum 06.12.2020 gültig gewesen, die zweite hätte uns weitere 6 Monate bis zum 04.06.2021 gebracht. [Anmerkung der Redaktion: bedingt durch Alter und Art der Zulassung als gewerblicher Kombi (mixto adaptable) muss das Fahrzeug alle 6 Monate zum ITV.]
Allgemein hätte sich für die Autofahrer eine deutliche Verkürzung der Gültigkeitsdauern ergeben, durch die sie unangemessen benachteiligt würden. Dass eine solche Regelung in keiner Weise zur Verkehrssicherheit beiträgt, wird insbesondere an dem absurden Fall unseres Redaktionsfahrzeugs deutlich.
Auch die spanischen Automobilclubs hatten die Regierung auf die absurden Konsequenzen der Formulierungen im Ministerialdekret hingewiesen. Letztlich mussten sie aber eine einstweilige Anordnung beim obersten Gerichtshof beantragen. Dieses hat die Anwendung dieser absurden Vorschrift vorläufig außer Kraft gesetzt.
Die Gültigkeitsdauer der neuen ITV-Untersuchungen berechnet sich also vorerst doch nach dem Tag der Prüfung und nicht nach dem Termin der verstrichenen Fälligkeit.
Die Entscheidung wurde ausgerechnet an dem Tag publik, an dem der Polizist uns auf Fuerteventura angehalten hatte. Er konnte also von der aktuellen Rechtsprechung im Moment der Kontrolle noch keine Kenntnis haben.
Nun können wir am 15.01.2021 zum ITV gehen und müssen dann erst am 15.07.2021 erneut vorstellig werden. Vorausgesetzt natürlich, das Gericht entscheidet im Hauptverfahren entsprechend der einstweiligen Anordnung.
Wann muss mein Auto wieder zum ITV?
Viele Autofahrer in Spanien sind unsicher, wann genau ihr Auto wieder zum ITV muss. Diejenigen, deren Hauptuntersuchung während der Ausgangssperre bzw. bis zum 31.08.2020 abgelaufen ist, finden hier die neuen Fristen für den „spanischen TÜV“:
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@Thomas Wolf
Vielen Dank für schnelle und ausführliche Antwort!!!
LG Kerstin
Hola,
was ist wenn man auch den neuen Fälligkeitstermin nicht wahrnehmen kann weil man bisher nicht wieder nach Fuerte fliegen konnte….!?
Kann mir das vielleicht jemand sagen!?
Danke und liebe Grüße nach Fuerte
Kerstin
@Kerstin, es spielt keine Rolle, aus welchem Grund man sein Auto nicht rechtzeitig beim ITV vorführen kann. Wenn der ITV abgelaufen ist, ist er abgelaufen. Anders als in Deutschland gibt es keine Schonfrist. Ein Tag drüber ist drüber. Bußgeld: 200€, abzüglich Sofortzahlerrabatt verbleiben 100€. Außerdem kassiert die Polizei die Zulassung ein und stellt einem ein Papier aus. Damit muss man innerhalb von 10 Tagen zum ITV, sonst wird das Fahrzeug stillgelegt. Das ist eine elendige Lauferei, weil man sich die Zulassung danach bei der Verkehrsbehörde wieder ausstellen lassen muss, was auch mit Gebühren verbunden ist. Das kann sich auch negativ auf den Versicherungschutz auswirken. Lösung: jemanden beauftragen, der das Auto vor Ablauf zum ITV fährt. Oder das Auto von einem Abschleppwagen zum ITV bringen lassen. Diese bieten auch einen kompletten ITV-Service an, d.h. sie bringen das Auto hin, durch und wieder zurück. Kostet rund 100€ + ITV-Gebühren.
sehr schön, man darf auch mal Glück haben