Fuerteventura: Zwei Männer mit 16 toten „Pardelas“ aufgegriffen

Pardelas_FTV_web

Beamte der Spezialeinheit Seprona der Guardia Civil (Servicio de Protección de la Naturaleza, Umweltschutzabteilung) haben am 29.10.2020 zwei Männer festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, mutmaßlich 16 Pardelas (Sepiasturmtaucher) getötet zu haben, die zu einer geschützten Art gehören.

In den frühen Morgenstunden des 29.10.2020 hatten die Beamten im Rahmen ihrer Überwachungsarbeiten des Küstengebietes ein Allradfahrzeug mit zwei Männern gestoppt. Wie sich herausstellte, hatten die Männer, die in den Gemeinden Puerto del Rosario und La Oliva gemeldet sind, zwei Säcke mit 16 toten Sepiasturmtauchern (spanisch Pardela cenicienta) bei sich. Außerdem fanden die Beamten Utensilien zum Fangen von Vögeln im Auto der Männer.

Pardela cenicienta (Aschenputtel-Pardela)

Der Sepiasturmtaucher (wissenschaftlich Calonectris diomedea) ist ein geschützter Vogel, der bis einschließlich November auch auf Fuerteventura an Land brütet.

Die Tiere gehören zu Ordnung der Röhrennasen. Sie haben einen aus mehreren Hornstücken zusammengesetzten Schnabel, der es ihnen erlaubt, aufgenommenes Meersalz über die so geformten Röhren auszuscheiden.

Ihr Schnabel ist auffallend gelb mit einem dunklen Fleck an der Schnabelspitze.

Ausgewachsene Tiere werden bis zu 50cm lang und haben eine Flügelspannweite von bis zu 115cm. Den spanischen Beinamen „Aschenputtel“ tragen die Tiere wegen ihrer grau-braun gefärbten Oberseite. Die Tiere ernähren sich von kleinen Fischen und / oder Tintenfischen.

Einen großen Teil ihres Lebens verbringen diese Zugvögel auf dem Meer. Nur zur Brutzeit kehren die Tiere an Land zurück und sind dementsprechend gefährdet, Menschen oder anderen Raubtieren zum Opfer zu fallen.

Drastische Strafen:

Den beiden Männern drohen durchaus saftige Strafen. Sie müssen sich vor dem zuständigen Gericht in Puerto del Rosario wegen Wilderei von geschützten Spezies verantworten.

Das Jagen von geschützten Tieren kann mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren oder Geldstrafen von acht bis vierundzwanzig Monaten bestraft werden. Außerdem geht mit der Strafe ein Ausübungsverbot von Berufen einher, die mit der Jagd oder Fischerei zu tun haben. Dieses Ausübungsverbot kann sich über zwei bis vier Jahre erstrecken.

Weitere Informationen über den Sepiasturmtaucher finden sich in folgendem Artikel. Dort ist auch beschrieben, was man tun sollte, wenn man einen hilflosen Jungvogel findet:

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