Kanarisches Gericht verbietet COVID-Pass als Zugangs-Kriterium zur Gastronomie

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Am 17. Juli 2021 hatten wir darüber berichtet, dass die kanarische Regierung neue Corona-Maßnahmen plante, um den Anstieg der täglichen Neuinfektionen einzudämmen. Diese Maßnahmen sahen unter anderem vor, dass der Zugang zu Gastronomiebetrieben wie Bars und Restaurants nur noch mit dem COVID-Pass und dem darin dokumentierten Nachweis über Impfung, negativen Test oder überstandener Covid-Infektion möglich sein sollte. Diese Maßnahmen sollten auf Inseln mit Corona-Warnstufe 4 gelten.

Da es sich bei diesen Maßnahmen jedoch um Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger handelt, müssen diese von einem Verwaltungsgericht gebilligt werden.

Das Obere Kanarische Tribunal (TSJC) hatte bereits am 29. Juli 2021 in einer einstweiligen Entscheidung die Maßnahmen vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Unternehmerverband der Gastronomen auf Teneriffa hatten gegen die Maßnahmen geklagt.

Das TSJC hat am 16. August 2021 seine einstweilige Entscheidung bestätigt.

Nach Auffassung des Gerichts würde ein „Impfzertifikat als Voraussetzung für den Zugang von öffentlich zugänglichen Betrieben diejenigen Bürger ausgrenzen, die sich zulässigerweise dafür entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen“.

„Trotz der guten Absichten …, die der Ergreifung dieser Maßnahme voran gestanden haben mögen, bedeutet die Entscheidung der kanarischen Regierung für eine unbestimmte Anzahl von Bürgern, dass sie vom Genuss der Gesamtheit ihrer Möglichkeiten, die die Verfassung ihnen gewährt, ausgeschlossen werden, wegen der bloßen Entscheidung, sich entweder nicht impfen zu lassen, was zulässig ist, weil die Impfung nicht obligatorisch ist, oder sich nicht testen zu lassen, weil der Test darüber hinaus eine wirtschaftliche Belastung darstellt, oder weil man die Krankheit nicht durchgemacht hat, was nicht im eigenen Entscheidungsspielraum liegt.“

Das Gericht urteilte außerdem, dass diese Maßnahmen darüber hinaus auch mit Datenschutzfragen kollidierten, und dass sie nach Auffassung des Gerichts nicht geeignet seien, um den vorgesehenen Zweck zu erreichen, nämlich die Ansteckungen zu bremsen.

Die Verpflichtung, persönliche Gesundheitsdaten auch nur durch Vorzeigen des Covid-Passes herausgeben zu müssen, verletze das Recht auf Intimität.

Das Gericht bemängelte auch, dass die kanarischen Maßnahmen zwar den GGG-Nachweis von den Kunden verlangte, nicht aber auch von den Mitarbeitern.

Nach Auffassung des Tribunals waren die geplanten kanarischen Maßannahmen weder erforderlich noch geeignet, um die Neuansteckungen zu bremsen. Daher brauchte das Gericht die Verhältnismäßigkeit gar nicht mehr zu prüfen.

Das Oberste Spanische Gericht lehnt Covid-Pass ebenfalls ab

Das Oberste Spanische Gericht (Tribunal Supremo TS) hat die Berufung der Autonomen Region Andalusien am 18.08.2021 zurückgewiesen. Auch das Obere Tribunal Andalusiens hatte ähnliche Corona-Maßnahmen der andalusischen Regierung zuvor zurückgewiesen.

Damit dürfte es sehr unwahrscheinlich sein, dass die kanarische Regierung die Entscheidung des Oberen Kanarischen Tribunals auch noch in der letzten Instanz vom TS prüfen lässt.

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13 Kommentare

  1. Deutschland darf lernen. Aber unsere Politik macht noch Vorschule und überlegt, ob eine Ampel etwas wäre. Die Kanaren leben es uns vor, betrachten dazu noch Altersgruppen und Belegung.
    Mist nur, dass Farbenblindheit offensichtlich ein dominantes Kriterium in der deutschen Regierung zu sein scheint, sonst wäre man schon weiter.

  2. Recht so!
    Zwar habe ich für Impfverweigerer kein Verständnis, weil sich diese Menschen mutwillig schaden. Aber in einem freien Land hat jeder ein Recht dazu. Raucher und Säufer dürfen ja auch frei rauchen und saufen. Sie schaden sich damit. Jeder weiß das. Das ist aber kein Grund, sie auszuschließen.
    Corona stellt eine Sondersituation dar, weil für die Impfwilligen zunächst keine Vakzine zur Verfügung standen. Deshalb mußte auf andere Weise ein Schutz geschaffen werden. Dieser Schutz ist mit den Bürgerrechten klug abzuwägen. Sobald die Sondersituation endet, weil für alle Impfwilligen genügend Impfstoff zur Verfügung steht, müssen die Corona-Sondermaßnahmen ebenfalls enden.
    Die Geimpften sind dann nach dem Stand der Wissenschaft geschützt. Die Ungeimpften tragen das Risiko, für das sie sich bewußt entschieden haben. Ich hoffe, daß sich diese Haltung verbreitet, damit wir wieder entspannt miteinander umgehen können.

    • Hallo Heinrich ich als ungeimpfter denke genau so wie du. Schade gibt es nicht mehr Menschen wie dich. Dann hätte Hass und Ausgrenzung keine Chance auf dieser Welt und alle könnten friedlich Zusammrnleben.

  3. Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo die Freiheit der anderen dadurch eingeschränkt wird! Will heißen, dass nachgewiesenerweise von Nichtgeimpften eine größere Gefahr ausgeht, und damit Geimpfte geschützt werden müssen. Wir lieben Fuerte, werden aber erst wieder kommen, wenn es europaweit stabil niedrige Inzidenzen gibt und das hängt maßgeblich von den Impfquoten ab.
    Die Gerichte tun sich, bzw. den Kanaren mit dieser Entscheidung keinen Gefallen!!! Sehr schade!

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