Beamte der Nationalpolizei und der Gemeindepolizei von Puerto del Rosario mussten am frühen Morgen des 6. September 2021 ausrücken, nachdem Nachbarn einen Fall von geschlechtsspezifischer in Fuerteventuras Hauptstadt gemeldet hatten.
Ein 51-jähriger Nigerianer soll seine Frau vor den Augen der drei Kinder des Paares in der gemeinsamen Wohnung im Barrio Fabelo mit einem Messer bedroht haben.
Berichten zufolge gestaltete es sich für die Polizisten, die in größter Eile zum Ort des Geschehens gekommen waren, nicht ganz einfach, den Mann zu überwältigen und ihn festzunehmen und abzuführen.
Der Mann wurde als mutmaßlicher Angreifer in einem Fall häuslicher Gewalt dem zuständigen Bereitschaftsgericht in Puerto del Rosario überstellt.
Der Bürgermeister von Puerto del Rosario, Juan Jiménez, dankte den staatlichen Sicherheitskräften dafür, dass sie „Minute für Minute die Sicherheit und das gute Zusammenleben der Bürger in unserer Gemeinde garantieren“. Außerdem dankte er den Nachbarn, die in solchen Situationen mitwirkten.
Bedrohung im spanischen Strafrecht
Das spanische Strafrecht unterscheidet zwischen häuslicher Gewalt (violencia doméstica) und geschlechtsspezifischer Gewalt (violencia de género).
Geschlechtsspezifische Gewalt meint im spanischen Strafrecht immer die physische oder verbale Gewalt eines Mannes gegenüber einer Frau. Der Straftatbestand setzt auch immer voraus, dass eine sentimentale Beziehung zwischen Mann und Frau besteht oder bestanden hat, z.B. eine Ehe oder anders geartete, mehr oder weniger stabile Partnerschaft. Ein Zusammenleben der Partner ist dagegen nicht erforderlich.
Häusliche Gewalt ist als diejenige definiert, die sich zwischen Personen abspielt, die im selben Haushalt zusammenleben. Zwischen diesen muss nicht zwangsläufig eine sentimentale Beziehung bestehen. Häusliche Gewalt muss auch nicht immer von einem Mann gegen gegen eine Frau gerichtet sein. Häusliche Gewalt könnte also z.B. auch vom Sohn gegen den Vater oder von der Tochter gegen die Mutter oder umgekehrt ausgehen.
Die psychische Gewalt, zu der auch die Bedrohung als geschlechtsspezifische Gewalt zählt, ist mit einer Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 3 Jahren bedroht.
Straferschwerend wirkt sich aus, wenn die Tat in Gegenwart von Minderjährigen, mit Waffen oder in der Wohnung des Opfers begangen wird. Das Strafmaß wird dann in der oberen Hälfte des Ermessensspielraums festgelegt.
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