Ali Mohamed ist spanischer Staatsbürger und lebt in der Gemeinde La Oliva im Norden von Fuerteventura. Doch allein wegen seines Namens durfte er nicht Wahlhelfer werden. Das juristische Nachspiel endete für die Verantwortliche mit einer Verurteilung.
Vor den Wahlen Ende April 2015 musste der Gemeinderat von La Oliva die Wahlhelfer bzw. Mitglieder des Wahlvorstandes bestimmen.
Wie in Spanien allgemein üblich, wurden die Mitglieder der „mesa electoral“ zufällig per Computer aus den in der Gemeinde La Oliva gemeldeten spanischen Staatsbürgern ausgewählt. Diese zufällige Auswahl findet unter Leitung eines Delegierten des Wahlausschusses statt. Diese Rolle hatte damals die verbeamtete Gemeindemitarbeiterin Rosa Delia C. inne.
Doch die damalige stellvertretende Justitiarin der Gemeinde hatte offenbar Bedenken, dass Ali Mohamed die spanische Sprache nicht gut verstehen und „Probleme machen“ könnte. Das einzige Kriterium, aus dem die Gemeinde-Beamtin schloss, dass Ali Mohamed als Wahlhelfer ungeeignet sei, war der Name dieser zufällig vom Computer ausgewählten Person.
In erster Instanz wurde Rosa Delia C. vom Strafgericht in Puerto del Rosario wegen dieses Vorfalles zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Das Gericht ging von zwei Straftaten aus, nämlich von einem strafbaren Verstoß gegen das Wahlgesetz und von Amtsmissbrauch. Das erstinstanzliche Gericht erkannte, dass die Beamtin ihre Kompetenzen überschritten hat, weil sie einem Bürger die Ausübung seiner Rechte verweigert hatte.
In der Berufung kam die „Audiencia de Las Palmas“ zu dem Schluss, dass Rosa Delia C. zwar einen strafbaren Verstoß gegen das Wahlgesetz begangen habe. Die zweite Straftat, den vermeintlichen Amtsmissbrauch, sah das Gericht der letzten Instanz jedoch nicht.
Das Tribunal erkannte, dass die Angeklagte die vorbestimmte Methode der zufälligen Auswahl durch ihr ausschließendes Gutdünken ersetzt habe und dadurch die Auslosung gestört und verändert hat. Dadurch habe sie diese durch ein launisches, subjektives und nicht begründetes Kriterium kontaminiert.
Die Richter erkannten, dass zwar jeder Bürger, der im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, die Möglichkeit habe, Teil des Wahlvorstands zu sein. Allerdings sei es nicht zulässig, eine Parallele oder Symmetrie zu den Wahlrechten zu ziehen, die die Verfassung den Bürgern zugesteht, weshalb sie die Straftat des Amtsmissbrauchs nicht bejahten.
Offenbar hatte die Beamtin noch weitere Bürger wegen ihres Namens ausgeschlossen. Allerdings konnte nur der Fall von Ali Mohamed danach namentlich identifiziert werden.
Das erstinstanzliche Urteil hatte Rosa Delia C. neben der 16-monatigen Freiheitsstrafe auch zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro und einem 16-monatigen Verbot zur Ausübung von öffentlichen Ämtern oder Beschäftigungen verurteilt.
Die letzte Instanz reduzierte das Strafmaß auf 6 Monate Haft und 6 Monate Amtsverbot und auf eine Geldstrafe von 2.700€.
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@Herbert:
‚Ne Nummer kleiner hast du es nicht?!
Meine Güte, welch‘ eine Dramatik.
Eine milde Strafe verglichen mit dem, was einer ungläubigen Frau blüht, wenn der Islam an die Macht wäre. Immerhin, nach Hunderten von Jahren haben die Mauren doch noch gewonnen und Spanien unterwirft sich freiwillig.
Wenn man die gleichen Maßstäbe in Berlin anlegen würde, würden dort jetzt Jahrtausende an Haftstrafen vergeben so wie es da gelaufen ist.