Corona Fuerteventura: Zugang zu Restaurants, Nachtlokalen und Fitness-Centern nur noch mit 3G

Nur-mit-3G-ins-Restaurant

Noch am späten Nachmittag des 24.12.2021 hat die kanarische Regierung ein Dekret mit neuen Corona-Maßnahmen im kanarischen Gesetzblatt BOC veröffentlicht. Die in diesem Dekret verankerten Maßnahmen waren zuvor von der Verwaltungsgerichtskammer am Oberen Kanarischen Gericht TSJC genehmigt worden.

Die Maßnahmen treten am Tag nach der Veröffentlichung, also am 25.12.2021, mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Zugangsbeschränkungen in Gastronomie, Nachtleben und Fitness-Centern auf Inseln in Corona-Warnstufe 3 und 4

Die neuen Zugangsbeschränkungen gelten für alle Kanarischen Inseln, die sich in Warnstufe 3 oder 4 („rote“ oder „braune“ Corona-Ampel) befinden.

Dies sind zurzeit (Stand 25.12.2021) Fuerteventura, Gran Canaria und Teneriffa.

Erforderlicher Nachweis

Der Zugang zu den im folgenden aufgeführten für den Publikumsverkehr zugänglichen Lokalen, Einrichtungen oder Aktivitäten ist ab sofort nur noch möglich mit

  • einem negativen Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest), nicht älter als 48 Stunden. Die Tests müssen von einer autorisierten Stelle durchgeführt worden sein. Ein Selbsttest wird nicht anerkannt.
  • oder einem Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, bei dem die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss.
  • oder einem Nachweis über eine Genesung innerhalb der mindestens letzten 11 und maximal 180 Tage.

Der Nachweis erfolgt durch Vorzeigen des entsprechenden offiziellen Zertifikats im Digitalformat oder auf Papier.

Es werden bei der Eingangskontrolle keine persönlichen Daten gespeichert.

Die Regelung gilt für Personen mit einem Alter von mehr als 12 Jahren und 3 Monaten.

Betroffene Branchen

Die oben beschriebene Nachweispflicht gilt für folgende Lokale bzw. Aktivitäten:

  • Gastronomiebetriebe (Restaurants, Bars, Cafeterias etc.), deren Kapazität laut Eröffnungsgenehmigung mehr als 30 Personen beträgt. Ausgenommen sind Speisesäle in Ausbildungsstätten, die von Schülern und Lehrern genutzt werden.
  • Nachtlokale (Bars, Diskotheken…), deren Lizenz eine Kapazität von mehr als 30 Personen vorsieht oder in denen, unabhängig von der Kapazität, der Verzehr von Speisen erlaubt ist.
  • Freizeit- und Spielstätten (Casinos, Bingos, Spielhallen…), deren Lizenz eine Kapazität von mehr als 30 Personen vorsieht oder in denen, unabhängig von der Kapazität, der Verzehr von Speisen erlaubt ist.
  • Sportveranstaltungen, sonstige Veranstaltungen und Aufführungen, Feiern und Musikfestivals mit mehr als 500 Teilnehmern, oder bei denen, unabhängig von der Teilnehmerzahl, der Verzehr von Speisen oder Getränken erlaubt ist.
  • Kulturveranstaltungen in Kinos, Theatern, Hörsälen und ähnlichen, deren Eröffnungslizenz eine Kapazität von mehr als 50 Personen vorsieht oder in denen, unabhängig von der Kapazität, der Verzehr von Speisen erlaubt ist.
  • Fitnesscenter und ähnliche Einrichtungen
  • für den Besuch oder die Begleitung von Patienten in medizinischen Einrichtungen, ausgenommen im Fall von Minderjährigen, Behinderten, Pflegebedürftigen oder Personen, deren Gesundheitsumstände es nach Einschätzung des Personals des Zentrums erforderlich machen.
  • Für Besucher und betriebsfremde Personen in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen.

Die oben beschriebenen Zugangsbeschränkungen gelten sowohl in Innenbereichen als auch im Freien.

Die Maßnahmen gelten zunächst ab dem 25.12.2021 für die Dauer eines Monats.

Das Dekret umfasst 17 Seiten und enthält eine ausführliche Begründung der Maßnahmen, die dem Gericht offenbar ausreichten, um diesen zuzustimmen.

Das Inkrafttreten dieses neuen Dekrets ersetzt die bisherigen Regelungen zur freiwilligen 3G-Zugangskontrolle auf den Kanaren.

Hier könnt Ihr das Dekret im spanischen Original nachlesen.

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4 Kommentare

  1. Hallo,
    das Problem bei diesen Maßnahmen (die ich sehr begrüße) ist doch, daß sie kaum jemand befolgt, geschweige sie kontrolliert werden. Weder 3G wird kontrolliert, noch die Maskenpflicht. Niemand erfragt den Status und niemand weist darauf hin! Was ist das für ein Irrsinn? Unsere Villen Vermietung / Hotel wollte auch keinen Nachweis von uns haben, trotz mehrfacher Hinweise und Rückfragen meinerseits. Ihre Aussage war: „Es ist sicher bei uns, Sie brauchen keinen Nachweis“.
    Wir wurden noch in keinem Laden um einen Nachweis gebeten oder auf die Makenpflicht hingewiesen. Kein Wuneer, das hier die Zahlen explodieren 🧐👎

  2. Feliz Navidad!
    Grundsätzlich begrüße ich diese Zugangsbeschränkungen. Mich würde interessieren, inwieweit das Bedienungspersonal in Restaurants usw. geimpft bzw. getestet ist.
    Kann man sich deren Impfpass oder den negativen Test zeigen lassen?
    Ich weiß von einigen Bedienungen, dass sie sich nicht haben impfen lassen.

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