Bereits am Donnerstag, 03. Februar 2022, hat die Kanarische Regierung angekündigt, auf die verpflichtenden 3G-Regeln ab sofort zu verzichten. Am Freitag, 04. Februar ist der entsprechende Erlass im kanarischen Gesetzblatt (BOC Boletín Oficial de Canarias) erschienen und mit seiner Veröffentlichung sofort in Kraft getreten.
Ab dem 04. Februar ist auf allen Kanarischen Inseln, also auch auf Fuerteventura, zum Besuch in einem Restaurant, einer Bar, einem Fitnesscenter oder ähnlichem kein Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Testergebnisses mehr vorgeschrieben.
Das Obere Kanarische Gericht (Tribunal Superior de Justicia de Canarias TSJC) hatte zuvor die Anwendung einer verpflichtenden 3G-Zugangsbeschränkung für Inseln mit der Corona-Warnstufe 3 und 4 (Corona-Ampel „rot“ oder „braun“) ab dem 23.12.2021 für zunächst einen Monat genehmigt. Kurz vor Ablauf hatte das Gericht auch einer Verlängerung bis einschließlich 24. Februar 2022 zugestimmt.
Bekämpfung der „Pandemiemüdigkeit“ erforderlich
Die kanarische Regierung begründet ihre Entscheidung mit dem Abwärtstrend bei der Zahl der Neuinfektionen nach einer langen Periode eines kontinuierlichen Anstiegs durch die Omikron-Variante. Diese Abwärtstendenz sei zwar noch nicht konsolidiert und habe sich auch noch nicht im Gesundheitssystem bemerkbar gemacht, weder in der medizinischen Erstversorgung noch in den Krankenhäusern.
Dennoch empfehle die Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit auf der einen Seite und der Reaktivierung der Wirtschaft, der Arbeitswelt und des sozialen Lebens auf der anderen Seite eine Lockerung der einschränkenden Maßnahmen, die für die Eindämmung der 6. Covid-Welle nötig waren. Außerdem sei es nötig, die sogenannte „Pandemiemüdigkeit“ zu bekämpfen, die wahrscheinlich auch einen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung hat. Die Rücknahme der Maßnahme solle jedoch schrittweise und mit der gebotenen Vorsicht erfolgen, wie die angesammelte Erfahrung bezüglich der Entwicklung der Pandemie nahe legt.
Daher sei es sinnvoll, bei der Lockerung mit den Maßnahmen zu beginnen, die am stärksten in die Grundrechte der Bürger eingreifen.
Kanarische Regierung beantragt gerichtliche Genehmigung für freiwillige 3G-Regeln
Die kanarische Regierung nimmt zwar die Verpflichtung der 3G-Regeln zurück, hat aber gleichzeitig die gerichtliche Genehmigung für die freiwillige Anwendung von 3G-Regeln beantragt.
Restaurants und andere Betriebe sollen dann selbst entscheiden, ob sie von ihren Kunden die Vorlage eines Covid-Zertifikats verlangen wollen. Falls sie dies tun, dürfen sie für ihr Unternehmen die Vorschriften der nächst-niedrigeren Ampelstufe anwenden. Fuerteventura befindet sich zurzeit in Ampelphase „rot“. Restaurants könnten dann für sich die Belegungsgrenzen und Öffnungszeiten der Phase „gelb“ anwenden.
Diese „freiwillige“ 3G-Regel gab es auf den Kanaren schon einmal vor der 3G-Pflicht.
Auswirkungen auf die Praxis auf Fuerteventura
Nach unserer eigenen Erfahrung und den Berichten vieler Leser wurde die 3G-Pflicht in vielen Restaurants kaum oder gar nicht erfüllt. Es gab zwar wohl vereinzelte behördliche Kontrollen auch auf Fuerteventura. Aber diese Kontrollen konnten offenbar nicht den Druck aufbauen, der für eine durchgängige Anwendung der Zugangsbeschränkungen nötig gewesen wäre.
Daher dürfte sich im Alltag der Restaurantbesucher auf Fuerteventura auch nach dem Wegfall der 3G-Pflicht wohl nur wenig ändern.
Hier könnt Ihr den Erlass der kanarischen Regierung im Original nachlesen.
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Ah, haben die viel Post bekommen? Und natürlich reichlich Anrufe und Mails, mit Anhang? So ist es richtig. Das alte deutsche Sprichwort, kleine Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen.
Danke für die Info, ich s..somit auf das Skifahren mit 2G und komme auf meine Lieblings Insel 🙂