Am Donnerstag, den 03.03.2022 findet auf Fuerteventura ein Konsularsprechtag statt. Dr. Roland Mager, Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland für Lanzarote und Fuerteventura kommt für den Sprechtag in den Süden von Fuerteventura.
Die Sprechzeit ist von 11.00 bis 14.00 Uhr und kann nur nach Terminabsprache stattfinden.
Der Konsularsprechtag findet in den Praxisräumen von Dr. Karola Simoni im Hotel Bahia Calma Beach statt. Anschrift: Calle Angostura 3, 35627 Costa Calma.
Um Missverständnissen vorzubeugen: der Termin findet ausdrücklich nicht in der Praxis in der Calle Entresalas statt.
Terminvergabe
Einen Termin erhält man unter der Telefonnummer (0034) 928 519231 (montags und donnerstags von 10-13 Uhr) oder per Email: lanzarote-fuerteventura@hk-diplo.de
Welche Termine können wahrgenommen werden?
Es können Termine zum Beispiel für den Antrag von vorläufigen Reisepässen oder Kinderreisepässen (maximale Gültigkeit jeweils ein Jahr), Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften, Namenserklärungen und für die Ausstellung von Reise-Ersatzausweisen zur Rückreise nach Deutschland vergeben werden.
Die Beantragung von e-Pässen (mit Fingerabdruck) und Personalausweisen ist auf dem Konsularsprechtag nicht möglich.
Was ist ein Honorarkonsul?
Bei einem Honorarkonsul handelt sich um eine ehrenamtlich tätige Person, die zusätzlich zu diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig ist. Im Fall der Kanaren ist das deutsche Konsulat auf Gran Canaria, also macht ein Honorarkonsul und damit Ansprechpartner für deutsche Staatsbürger auf den Inseln Lanzarote und Fuerteventura durchaus Sinn. Wie auch im Fall von Dr. Roland Mager sind Honorarkonsuln durch ihre langjährige Berufserfahrung im entsprechenden Gastland mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und haben gute Kontakte, mit deren Hilfe sie Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten können.
Nach Informationen des auswärtigen Amts gab es im Jahr 2019 weltweit rund 350 Honorarkonsuln. Honorarkonsuln müssen nicht zwangsläufig deutsche Staatsbürger sein. Außerdem sind sie nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und ebenfalls nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.
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