Fuerteventura bleibt in Stufe 3 (rot) – ab 07.03.22 weitere Lockerungen der Corona Maßnahmen

Rote-Ampel-Grüne-Maßnahmen

Die kanarische Regierung hat auf ihrer wöchentlichen Regierungssitzung weitere Lockerungen der Corona Maßnahmen auf den Kanaren und damit auch auf Fuerteventura beschlossen.

Ab 0.00 Uhr des 07.03.2022 gelten auf allen Inseln, die in den Alarmstufen 1-3 sind, die Corona Maßnahmen der Stufe 1. Damit werden auf allen Inseln ab Montag die geringsten Corona Maßnahmen gelten, die die kanarische Gesetzgebung hergibt.

Überblick Alarmstufen Kanaren

Auf den Kanaren befindet sich keine Insel mehr in Stufe 4, die der höchsten Alarmstufe entspricht. Zur Erinnerung: Die Alarmstufen (Gesundheitswarnstufen) sind durch die das Gesundheitsministerium der Zentralregierung Spaniens festgelegte Einstufungen. Diese basieren auf epidemiologischen Indikatoren wie der 7-Tage Inzidenz und Indikatoren der öffentlichen Gesundheitspflege wie z.B. die Krankenhausbelegung durch COVID-Patienten. Insgesamt gibt es vier Alarmstufen:

  • Grün: Stufe 1
  • Gelb: Stufe 2
  • Rot: Stufe 3
  • Braun: Stufe 4

Aktuell befinden sich außer Lanzarote, das in Stufe 2 (gelb) ist, alle anderen Inseln, das sind Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, La Palma, El Hierro und La Gomera in Stufe 3 (rot).

Die resultierenden Corona Maßnahmen für die Alarmstufen jedoch legt die kanarische Regierung fest.

Erneute Herabstufung der Corona Maßnahmen

Bereits seit 07.01.2022 hatte die kanarische Regierung erste Maßnahmen der Deeskalation beschlossen und die Maßnahmen der Alarmstufe 4 angepasst. Am 17.02.2022 wurde eine weitere Vereinfachung beschlossen. Auf allen Inseln, die sich nicht in Stufe 4 befinden, finden die Maßnahmen der Stufe 1 Anwendung.

Am 03.03.2022 wurde beschlossen, die Maßnahmen, die auf den Inseln in den Alarmstufen 1-3 gelten, erneut zu lockern. Ab 0.00 Uhr am Montag, den 07.03.2022 gelten die Lockerungen, die bereits am 04.03.2022 im kanarischen Amstblatt (BOC, Boletín Oficial de Canarias) veröffentlicht wurden.

Wer den Text im spanischen Original nachlesen will, kann das unter folgendem Link: BOC Nº 045. Viernes 4 de marzo de 2022 – 731

Diese neuen Maßnahmen gelten ab 07.03.22 und bis mindestens 30.04.2022. Gegebenenfalls können sie verlängert werden.

Das sind die wichtigsten Änderungen der Corona-Maßnahmen auf Fuerteventura ab Montag, 07.03.2022

Wir geben hier einen groben Überblick über die Maßnahmen die ab 07.03.2022 auf Fuerteventura gelten. Ab Montag werden wir auf unserer Sonderseite Fuerteventura Urlaub trotz Corona: Alles was man für die Reise wissen muss! alle für Urlauber und Residente maßgeblichen Maßnahmen aufbereiten

Allgemeine Kapazität

(im Bezug auf Personen, die sich in einem Bereich aufhalten dürfen): 100% im Freien und 100% in geschlossenen Räumen.

Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird auf ein Maximum von 12 Personen festgesetzt.
Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Sperrstunde

Betriebe, die vor der Pandemie keine oder eine spätere Sperrstunde hatten, müssen um 04:00 Uhr schließen.

Gastronomiebetriebe:

Gastronomiebetriebe bleiben geöffnet. In den Außenbereichen und Innenbereichen dürfen sich 100% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 12 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)

Nachtleben

Maximale Personenanzahl: 100% im Freien und 75% in geschlossenen Räumen, an Tischen mit maximal 12 Personen und Schließung um 04:00 Uhr. Tanzen bleibt weiterhin untersagt. Gastwirte müssen sowohl von den Gästen als auch von den Angestellten die Daten wie Ausweisnummer, Name und Telefonnummer für eine mögliche Nachverfolgung erfassen. Diese Erfassung muss im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen erfolgen und dient ausschließlich der Nachverfolgung.

Kulturelle Aktivitäten

In öffentlichen Räumen im Freien sowie in geschlossenen kulturellen und künstlerischen Orten und Einrichtungen darf die Auslastung 100 % betragen.

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