Dr. Roland Mager ist deutscher Honorarkonsul für Lanzarote und Fuerteventura. Im Rahmen seiner Funktion wird Dr. Mager am 25.08.2022 auf Fuerteventura einen Konsularsprechtag abhalten.
Die Termine finden in der neuen Praxis von Dr. Karola Simoni im Komplex Bahia Calma an der Costa Calma statt. Die genaue Anschrift lautet Bahia Calma Beach, Calle Angostura 3, 35627 Costa Calma.
ACHTUNG, es ist ausdrücklich NICHT die Praxis in der Calle Entresalas.
Der Konsularsprechtag findet in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr ausschließlich mit Termin statt.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch in der Zeit von 10-13h (montags und donnerstags) unter (0034) 928 51 92 31 oder per E-Mail an: lanzarote-fuerteventura@hk-diplo.de
Konsularsprechtag
Im Rahmen des Konsularsprechtages auf Fuerteventura können zum Beispiel Anträge auf vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe mit einer maximalen Gültigkeit von einem Jahr gestellt werden. Außerdem können Unterschriften und Kopien beglaubigt, Namenserklärungen abgegeben und Anträge auf die Ausstellung von Reise-Ersatzausweisen zu Rückkehr nach Deutschland gestellt werden.
Den e-Pass (mit Fingerabdruckabnahme) oder Personalausweise kann man im Rahmen des Konsularsprechtags leider nicht beantragen.
Honorarkonsul – Aufgaben und Funktionen
Dr. Mager ist einer von weltweit rund 350 Honorarkonsuln. So viele Honorarkonsuln gab es nach Angaben des deutschen Auswärtigen Amts im Jahr 2019.
Als Honorarkonsul ist man eine ehrenamtlich tätige Person, die zusätzlich zu diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig ist. Das Deutsche Konsulat befindet sich im Fall der Kanaren auf Gran Canaria, genauer gesagt in der Hauptstadt der Insel, in Las Palmas de Gran Canaria. Somit macht es Sinn, dass es einen zusätzlichen Ansprechpartner für deutsche Staatsbürger auf den Inseln Lanzarote und Fuerteventura gibt.
Wie auch im Fall von Dr. Roland Mager sind Honorarkonsuln durch ihre langjährige Berufserfahrung im entsprechenden Gastland mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und haben gute Kontakte, mit deren Hilfe sie Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten können. Ein Honorarkonsul ist nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet und auch nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt. Auch muss man nicht zwangsläufig deutscher Staatsbürger sein.
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