Im Urlaubsalltag der meisten Fuerteventura-Urlauber spielen Corona-Regeln schon länger keine Rolle mehr. Feiern, Restaurantbesuche, Rauchen, alles ist ohne jegliche Einschränkungen wieder möglich wie vor der Pandemie.
Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Taxis und in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken…) besteht zurzeit noch eine Maskenpflicht.
Die spanische Zentralregierung hat am 26. Januar 2023 angekündigt, dass die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bald fallen wird.
Allerdings ist die Moncloa, wie der Sitz der spanischen Regierung heißt, wieder einmal nicht in der Lage, die einfache Frage nach dem Datum des Wegfalls der Maskenpflicht eindeutig zu beantworten. Dies hat dazu geführt, dass zwei der größten spanischen Zeitungen, El País und El Mundo, unterschiedliche Daten verkündet haben, nämlich den 07. Februar und den 08. Februar 2023.
Die Moncloa schreibt hat auf ihrer eigenen Webseite eine Pressemitteilung veröffentlicht. In der Schlagzeile heißt es: „Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr entfällt ab dem 07. Februar 2023.“
Im weiteren Text der Pressemitteilung heißt es dann: „Die Gesundheitsministerin, Carolina Darias, hat angekündigt, dass sie am 07. Februar dem Ministerrat den Vorschlag über die Abschaffung der Maskenpflicht in öffentlichen Transportmitteln zur Abstimmung vorlegen wird.
Theoretisch wäre es natürlich möglich, dass der Ministerrat den Vorschlag ablehnt. Dies wird in der Praxis jedoch sicher nicht passieren.
Allerdings kann die Entscheidung erst in Kraft treten, sobald sie im spanischen Gesetzblatt (BOE) veröffentlicht wurde. Dies dürfte wohl frühestens am 08. Februar 2023 erfolgen.
Zusammenfassend lässt sich also sagen. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln in Spanien und somit auch auf Fuerteventura und den übrigen Kanarischen Inseln entfällt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 07. oder 08. Februar 2023.
Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben bestehen
Die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben weiterhin bestehen. Für den Wegfall der Maskenpflicht im spanischen Gesundheitswesen ist noch kein Datum bekannt.
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Rauchen wieder erlaubt?
Nur in dem Rahmen, der durch Corona eingeschränkt war, oder? Ansonsten besteht der lobenswerte spanische Nichtraucherschutz natürlich. 😉 Hauptsache die Hoteliers weisen auch auf die gültigen Regelungen hin. Theorie und Praxis klaffen leider weit auseinander.
Den Hoteliers steht es frei, im Rahmen des Hausrechts restriktivere Regeln beizubehalten, als es das Gesetz fordert.