Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln auf Fuerteventura und in ganz Spanien

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Seit dem Erscheinen des BOE (Boletín oficial del Estado, Staatsanzeiger, 3292, Real Decreto 65/2023) am heutigen 08.02.2023 ist auf Fuerteventura und ganz Spanien das fast vollständige Ende der Maskenpflicht amtlich.

In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn, Taxis, auf Fähren und im Flugzeug gibt es damit ab 08.02.2023 keine allgemeine Maskenpflicht mehr in ganz Spanien und damit auch auf Fuerteventura. Es bleiben jedoch einige wenige Ausnahmen.

Maskenpflicht beim Arzt, im Krankenhaus, der Apotheke und weiteren Einrichtungen bleibt bestehen

Die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutz in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken und in Einrichtungen wie Altenheimen, Pflegestellen und Therapieeinrichtungen bleibt weiterhin bestehen, da man in diesen Einrichtungen von einer besonders hohen Wahrscheinlichkeit der Übertragung von respiratorischen Infektionen wie SARS-CoV-2 ausgeht und sich in diesen außerdem besonders viele vulnerable Personen aufhalten können.

Günstige epidemiologische Situation in Spanien

Die spanische Regierung stützt die Entscheidung zur Verringerung der Maskenpflicht auf die „günstige Entwicklung der epidemiologischen Situation in Spanien. Sie „entspricht den Grundsätzen der Notwendigkeit und Wirksamkeit, da der Vorschlag [der weitergehenden Verringerung der Maskenpflicht, Anmerkung der Redaktion] im allgemeinen Interesse gerechtfertigt ist und einen klaren Zweck verfolgt, nämlich die Angemessenheit der Verwendung von Masken an die aktuell günstige Entwicklung der epidemiologischen Situation anzupassen. Darüber hinaus entspricht sie dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, da es sich um die Verringerung des Umfangs der gesetzlichen Verpflichtung zur Verwendung von Masken handelt, die auf die Fälle beschränkt wird, in denen eine Übertragung ein erhöhtes Risiko bedeutet. Sie entspricht auch dem Grundsatz der Rechtssicherheit, da die Pflicht zur Verwendung von Masken und ihre Ausnahmen klar definiert sind.“

Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutz

Die Empfehlung zum Tragen einer Maske bei Symptomen, die mit einer SARS-CoV-2 Infektion einhergehen, oder für Personen, die im Bezug auf eine solche Infektion besonders gefährdet sind, hält die spanische Regierung aufrecht. Ihnen wird empfohlen, eine Maske zu tragen wenn sie sich für einen längeren Zeitraum in einer Distanz von unter 1,5 Metern mit anderen Personen befinden. Außerdem wird ein „verantwortungsbewusster Umgang“ mit Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen, bei Massenveranstaltungen und auch im privaten Bereich empfohlen.

Am Arbeitsplatz gibt es ebenfalls keine allgemeine Maskenpflicht mehr, eine Ausnahme bilden die bereits oben genannten Arbeitsplätze in Arztpraxen, Krankenhäusern, beim Zahnarzt, in Einrichtungen wie Altenheimen, Pflegestellen und Therapieeinrichtungen. Diese Ausnahme stützt die Regierung auf die Tatsache, dass sich in derartigen Einrichtungen zum einen eine besonders große Gruppe an besonders gefährdeten Personen aufhalte und zum anderen eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit für die Übertragung von respiratorischen Infektionen zusätzlich zur möglichen Übertragung von SARS-CoV-2 bestehe.

Bis zuletzt war nicht klar, ab wann genau die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr in Spanien und damit auch auf Fuerteventura fallen würde. Lest dazu auch folgenden Bericht: Corona auf Fuerteventura Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Auf Fuerteventura waren schon vor dieser aktuellen Entscheidung im Urlaubsalltag kaum noch Einschränkungen zu spüren. Egal ob Restaurantbesuch, Rauchen, größere und kleinere Events wie Konzerte und Märkte, alles ist bereits seit langen wieder möglich wie vor der Pandemie.

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