Die Guardia Civil hat am 9. März 2023 drei Personen an der Nordküste von Fuerteventura wegen Fischwilderei angezeigt. Den lokalen Berufsfischern waren die drei mutmaßlichen Fischwilderer aufgefallen, die mit einem Sportboot vom Hafen von Corralejo aus gestartet waren und mehrere Tage lang auf dem Meer angelten.
Die Berufsfischer vermuteten, dass die drei die für Sportangler erlaubten Höchstmengen an Fisch überschritten und gegen andere fischereirechtliche Vorschriften verstoßen haben könnten und verständigten die Guardia Civil.
Die Guardia Civil lokalisierte das Boot der mutmaßlichen Fischwilderer und erwartete es im Hafen von Corralejo in Begleitung von Inspektoren des Fischereiministeriums.
Bei ihrer Ankunft führten die Guardia-Civil-Beamten eine Inspektion des Bootes durch und entdeckten eine große Menge Fisch vieler verschiedener Arten. Der illegale Fang wurde in der Fischereigenossenschaft (cofradía) von Corralejo gewogen.
Insgesamt 104 Kilo hatten die Angler illegaler Weise gefangen. Erlaubt sind für Sportangler maximal 5 Kilo pro Person. Die Angler hatten also etwa das 8-fache der zulässigen Menge aus dem Meer geholt.
Außerdem hatte einer der drei Verdächtigen keine gültige Angellizenz.
Erfreulicherweise waren bei dem Fang keine Fische dabei, die nicht die vorgeschriebene Mindestgröße erreicht hatten.
Vorschriften sollen gewerblichen Fischfang durch Sportangler verhindern
Selbst bei einer sehr großzügig bemessenen Portionsgröße von 400 Gramm ungesäuberten Fischs ergibt eine Menge von 104 Kilo rund 260 Portionen. Daher liegt die Vermutung nahe, dass die drei Männer ihre Beute verkaufen wollten, was Sportanglern ebenfalls streng verboten ist. Dies dient nicht nur dem Artenschutz sondern auch der Sicherheit der Endverbraucher. Denn kaum ein Sportangler dürfte so ausgestattet sein, dass er alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhalten und eine ununterbrochene Kühlkette der leicht verderblichen Ware gewährleisten könnte.
Auch für Berufsfischer und die sich anschließenden Vertriebskanäle gelten strenge gesetzliche Vorschriften, die von den zuständigen Behörden regelmäßig kontrolliert werden.
Bußgelder für Verstöße gegen Fischereirecht auf den Kanaren
Wer die erlaubte Menge von 5kg um maximal 5kg überschreitet, begeht eine leichte Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von maximal 300 Euro droht. Wer jedoch mehr als das Doppelte der erlaubten Menge, also mehr als 10 Kilo Fisch, fängt begeht eine schwere Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld hierfür beträgt mindestens 301€ und maximal 60.000€.
Bei der Ermittlung der Fangmenge darf der schwerste Fisch aus der Messung herausgenommen werden. Dadurch wir sichergestellt, dass ein Angler nicht dafür bestraft wird, dass der letzte gefangene Fisch zur Überschreitung der erlaubten Menge geführt hat.
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Ganz leuchtet mir das nicht ein. Wenn sie mehrere Tage draussen waren, wären das nicht 5kg pro Person und Tag? Bei drei Männern käme ich auf 15kg pro Tag, wobei man wohl pro Tag jeweils den dicksten Fisch rausrechnen dürfte. D.h. jeder Mann darf pro Tag 4999g plus einen dicken Fisch (ohne Gewichtslimit) fangen.
Also z.B. 10kg dicker Fisch pro Tag und Person plus die 5kg = 15kg x 3 Personen = 45kg, auf 3 Tage, 135kg legal möglich.
Da man schwer nachweisen kann, welcher Fisch von welchem Tag stammt, ist das angewandtes Sudoku. D.h. möglichst nahe an die 4999g, dann den dicksten dazu kombinieren.
Keine Überschreitung. Aussage verweigern, Anwalt.
(weiss nicht ob der Gast ohne Lizenz auch angeln dürfte, ansonsten kommt man vielleicht unter die 104kg, ist aber mit max 300 Euro auch gut bedient … der Polizeieinsatz war teurer 🙂 )
Die Höchstmenge gilt natürlich für den Tag der Kontrolle. Sonst würde jeder Schlaumeier behaupten, er wäre schon 3 Tage am Angeln.
Was passiert jetzt mit den Fischen?
Die werden reanimiert und wieder ausgesetzt.