Jugendliche werfen Steine auf fahrende Autos in Costa Calma im Süden von Fuerteventura

Stein-Hand-Steinewerfer-Fuerteventura

Der erbärmliche Zustand des Palmenwaldes in Costa Calma im Süden von Fuerteventura gab in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Beschwerden. Doch bisher handelte es sich dabei überwiegend um ein ästhetisches Problem, wenn man einmal von den Risiken absieht, dass Passanten von umfallenden Palmen oder deren herabfallenden Blättern verletzt oder gar erschlagen werden könnten.

Neuerdings geht vom Palmenwald in Costa Calma jedoch vor allem abends ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko für Autofahrer uns sonstige Verkehrsteilnehmer aus.

Mehrere Betroffene berichteten im April 2023 in den sozialen Netzwerken davon, dass Jugendliche aus der Deckung des Palmenwaldes heraus Steine auf ihre fahrenden Autos geworfen haben. Glücklicherweise ist bisher nicht mehr als Sachschaden an den Fahrzeugen entstanden.

Diese Steinwürfe seien sowohl auf der Avenida Happag Lloyd auf der nördlichen Seite des Palmenwalds in der Nähe des Centro de Salud und der Polizeistation als auch auf der Durchgangsstraße (FV-2) im Bereich der durch Ampeln geregelten Fußgängerüberwege erfolgt.

Quellen in der Gemeindepolizei von Pájara bestätigten die Vorfälle gegenüber der Redaktion der Fuerteventura-Zeitung.

Bis zum 12. April 2023 seien drei Minderjährige als mutmaßliche Steinewerfer ermittelt und zur Anzeige gebracht worden. Die Steinwürfe seien bisher gewöhnlich in den Abendstunden gegen 21:30h erfolgt. Die Policía Local habe daher ihre Präsenz in dem Bereich verstärkt.

In Spanien haften Eltern für ihre Kinder

Die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe ist in Spanien für Straftäter unter 18 Jahren ausgeschlossen. Ihre Bestrafung soll grundsätzlich der Erziehung dienen, sodass ihnen sanftere Maßnahmen wie eine Ermahnung, Sozialstunden oder, in ganz schweren Fällen, die Unterbringung in einem geschlossenen Heim droht. Bei der Strafzumessung wird zusätzlich zwischen den Altersklassen 14 bis 16 und 16 bis 18 unterschieden.

Die Strafmündigkeit beginnt in Spanien erst ab 14 Jahren.

Für Schäden, die ihre Kinder anrichten, haften in Spanien laut Artikel 1903 des código civil die Erziehungsberechtigten, also im Normalfall die Eltern, es sei denn, sie können beweisen, dass mit der erforderlichen Sorgfalt eines „guten Familienvaters“ alles getan haben, um den Schaden zu vermeiden.

Das Werfen von Steinen auf fahrende Autos alles andere als ein „Dummer-Jungen-Streich“. Die Schäden an den Fahrzeugen können leicht die Bagatellgrenze von 400 Euro überschreiten und es dürfte zweifelsfrei ein Risiko für Leib und Leben der Fahrzeuginsassen bestehen. Daher erfüllt das Steinewerfen auf fahrende Autos nicht nur den Tatbestand der Sachbeschädigung, sondern möglicherweise auch den der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Auf der Durchgangsstraße ist eine maximale Geschwindigkeit von 50km/h und auf der Avenida Happag Lloyd von 30km/h erlaubt. Schon bei diesen Geschwindigkeiten könnte ein Stein, der plötzlich die Windschutzscheibe zertrümmert, zu einer Schreckreaktion wie dem Verreißen des Lenkrads führen.

Spätestens nachdem die Eltern der Steinewerfer von der Polizei mit den Taten ihrer Sprösslinge konfrontiert wurde, müssten sie nun weitere Maßnahmen treffen, um solche Taten in Zukunft zu verhindern, wenn sie eine Haftung für die Schäden vermeiden wollen.

Hinter vorgehaltener Hand erklärte und ein Polizist, dass bei den Eltern vermutlich auch nichts zu holen ist, sodass die Opfer wohl auf ihren Sachschäden sitzen bleiben, wenn sie nicht durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt sind.

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9 Kommentare

  1. Bei den Kommentaren hier, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus!! Was hat die Nationalität mit dem Steine werfen zu tun? Genau rein gar nichts.
    Dass es falsch ist und bestraft gehört, steht auf einem anderen Blatt geschrieben!
    Nur bei solchen Kommentaren die darauf hinauszielen „Woher kommen die oder der“, bekomme ich das kotzen.
    Kehrt lieber vor euren eigenen Haustür und lasst die Menschen einfach leben. Es sind nicht Alle schlecht!

      • Junge Junge was für ein intelligenter Kommentar vom Zauberer.
        Ich hab auch mal aus Dummheit in meiner Kindheit auf Autos geworfen. Hatte ich danach ein schlechtes Gewissen. Ja. Hat es was mit meiner Herkunft zu tun, wo ich geboren wurde. Nein!!
        Solche Menschen wie Ihr die meinen über andere Menschen einfach urteilen zu können, nur weil
        Sie woanders herkommen, dass ist Erbärmlich.
        Denn ihr seid genauso Ausländer in Spanien oder Migranten, die ihr ja so verurteilt. Meint wohl Ihr seid was Besseres, nur weil Ihr als Touris Geld nach Fuerte bringt.

        Eure Vorurteilung gegen über Andersdenkende und „Ausländer“ muss man auch nicht verstehen.

    • „lass die Menschen einfach leben“ – mancher bezahlt deren Sozialleistungen in dem er Arbeitet. Passend dazu die neuste Schlagzeile in der FZ // Geschäftsleute fordern mehr Polizeipräsenz im Süden von Fuerteventura wegen Diebstahlwelle

      • Du sitzt natürlich an der Quelle und weißt, dass es keine Einheimischen waren, die die Diebstähle begangen haben, sondern Migranten.
        Ich kann mich an andere Artikel erinnern, wo es um Einbrücke auf Fuerte ging, die hatten fast ausschließlich die spanische Staatsangehörigkeit.

        Und wenn’s dich stört, dass es Kriminalität gibt, bleib doch zu Hause. Nur da isses doch genauso wie in jedem anderen Land auch.

  2. mich würde interessieren welche Staatsangehörigkeit die Steinewerfer hatten. Auch Sachschäden sind nicht zu vertreten. Wenn dann mal Personenschäden auftreten und die Familie keine Haftpflicht haben, bzw das Kind unter der Strafunmündigkeit fällt, bleibt der Geschädigte mit den Kosten und ggfs. körperlichen Schäden alleine.

  3. CC und die Kanaren werden immer mehr zum sozialen Brennpunkt. Wie in ganz Europa führt die unkontrollierte Aufnahme von Migranten zu Spannungen. Betroffen sind hier Touristen, die als „reich“ angesehen werden, und Ziel dieser „Minderjährigen“ sind.

  4. auch hier wäre eine Staatsangehörigkeit Interessant . Sachschaden wird vielleicht noch abgedeckt, jedoch Personenschaden durch „hirnlose“ Steinwerfer, wie auch in Deutschland auf Autobahnbrücken, gehören bestraft.

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