Bereits im September des vergangenen Jahres wurde bei der Guardia Civil auf Fuerteventura von einer Frau ein mehrfacher Betrug angezeigt. Auf dem Konto einer Frau aus Fuerteventurawurden plötzlich diverse Forderungen von online abgeschlossenen Mikrokrediten bei verschiedenen Geldinstituten abgebucht. Außerdem hatten die Kreditinstitute der Frau bereits mitgeteilt, dass sie auf eine Schuldnerliste gesetzt werde, wenn sie den Forderungen nicht nachkäme. Schlussendlich gab es zusätzlich noch unerklärliche Onlinekäufe, die die Betrogene ebenfalls nicht selbst durchgeführt hatte. Der Gesamtbetrag des finanziellen Schadens der Betrogenen belief sich auf 4.326,96 Euro.
Die Guardia Civil begann daraufhin mit ihren Ermittlungen. Wie sich herausstellte, wurden die Mikrokredite unter Fälschung der Identität der Betrogenen online abgeschlossen. Die Onlinekäufe sollen jedoch ausreichend Spuren hinterlassen haben, die die Guardia Civil auf die Fährte einer 20jähigen Frau mit Wohnsitz auf Fuerteventura brachten. Der Frau wird sich nun wegen der Betrugsserie vor Gericht verantworten müssen.
Wie genau die mutmaßliche Betrügerin in den Besitz der Kreditkarteninformationen der Betrogenen gekommen ist, erklärte die Guardia Civil in ihrer Pressemitteilung nicht.
Betrug: Bereits der Versuch ist strafbar
Auch in Spanien gilt: Bereits der Versuch eines Betrugs ist strafbar. Betrug wird nach spanischem Recht (Artikel 248 des Código Penal, Strafgesetzbuch) mit 6 Monaten bis 3 Jahren Haft bestraft. Im oben genannten Fall der 20jährigen Frau auf Fuerteventura droht jedoch eine längere Haftstrafe, da die Frau mutmaßlich mehrere Einzeldelikte mit demselben Ziel und demselben Handlungsmuster begangen haben soll. Ihr wird daher wohl mehr als die Mindeststrafe für Betrug angedroht werden.
Auch in Spanien ist der Betrug ein Offizialdelikt, wird also von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt.
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Schlimm genug das so viel kriminelle Energie vorhanden ist.
3 Jahre Haft halte ich für zu wenig.