Die Nacht des 31. Juli 2021 war die erste, in der die Diskothek „Mojo Club“ im Cosmo Shopping Center in Morro Jable im Süden von Fuerteventura nach der Lockerung der Corona-Restriktionen wieder geöffnet hatte. Diese Nacht, auf die sich wohl hunderte von jungen Menschen in Morro Jable gefreut haben, wird einer jungen Frau wohl für für immer im Gedächtnis bleiben.
Denn sie wurde in der Disko zuerst von drei Männern gegen ihren Willen angetanzt und anschließen, als es ihr reichte und sie das Lokal verließ, von eben diesen drei Männer gemeinsam angegriffen, festgehalten, an den Brüsten, am Po und zwischen den Beinen begrapscht, beschimpft und beleidigt. Zu guter Letzt traf sie noch eine Glasflasche am Rücken, die einer der Täter nach ihr geworfen hatte, nachdem sie sich dank der Hilfe einer anderen Frau losreißen und weglaufen konnte. In unserem Beitrag vom 28.08.2022 findet Ihr weitere Details zum Tathergang.
Reduzierung des Strafmaßes wegen des neuen spanischen „solo-sí-es-sí“-Gesetzes
Die Staatsanwaltschaft hatte für die drei Täter, Khalid el F., Abdessamad K. y Mohamed el F., anfänglich eine Haftstrafe von 10 Jahren für den gemeinschaftlich begangenen sexuellen Übergriff auf die Frau gefordert. Dies war zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung die Höchststrafe, die das Strafgesetz für einen sexuellen Übergriff ohne Penetration vorsah. Die gemeinschaftliche Begehung und die Anwendung von Einschüchterung und Gewalt wirkten sich straferschwerend aus.
Das „Höhere Tribunal der Kanarischen Justiz“ (Tribunal Superior de Justicia de Canarias) bestätigte in einem Urteil vom 09. Februar 2023 zwar die Schuld der drei Täter, musste das in der ersten Instanz festgesetzte Strafmaß aber auf 5 Jahre reduzieren.
Grund für diese Reduzierung des Strafmaßes ist das sogenannte „solo-sí-es-sí-Gesetzes“ vom September 2022.
Dieses heftig umstrittene Gesetz der Sánchezregierung definierte diverse Sexualstraftaten neu und verringerte das Strafmaß im Vergleich zur alten Formulierung des Strafgesetzbuches.
Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes konnten sich mehr als 1.000 verurteilte Sexualstraftäter in Spanien darüber freuen, dass ihre Strafen von Amts wegen verkürzt wurden. Selbst mehr als 100 verurteilte Vergewaltiger mussten vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.
Im April 2023 musste die Sánchez-Regierung dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben und die Strafmaße wieder auf das alte Niveau zurück bringen.
Doch selbst gegen das Urteil der zweiten Instanz, in dem die Haftstrafe auf 5 Jahre reduziert wurde, legte die Verteidigung der drei Täter Revision ein.
Doch das Oberste Tribunal (Tribunal Supremo) in Madrid wies die Revision zurück. Damit gibt es nun keine Rechtsmittel mehr und das Urteil ist rechtskräftig.
Die Täter saßen seit dem 04. August 2021 in Untersuchungshaft.
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