Die Guardia Civil der Kommandantur von Las Palmas de Gran Canaria ermittelt gegen ein kanarisches Tabakunternehmen mit Sitz auf Teneriffa. Das Unternehmen steht im Verdacht, in den letzten drei Jahren rund 30 Mio. Euro Steuern hinterzogen zu haben.
Die Guardia Civil hat von dem möglichen Steuerbetrug durch eine anonyme Anzeige im Mai 2022 Kenntnis erhalten.
Eine Untersuchung der Steuerzahlungen des Unternehmens der letzten drei Jahre durch die Abteilung für Grenz- und Zolldelikte ergab, dass die Gesellschaft im Zeitraum von Januar 2020 bis März 2023 mutmaßlich absichtlich falsche Angaben in den Steuererklärungen für die Abfuhr der Tabaksteuer für „schwarzen Tabak“ („tabaco negro“) gemacht hat.
Durch die Falschangaben wurde nur ein Steuerbetrag von 11,10€ pro 1.000 verkaufter „schwarzer Zigaretten“ (cigarillos negros) abgeführt. Tatsächlich hätte das Unternehmen aber 47 Euro pro 1.000 Zigaretten an den Fiskus abführen müssen, erklärte die Guardia Civil in einer Pressemitteilung.
Insgesamt soll das Unternehmen auf diese Weise 29,89 Mio. Euro weniger an Tabaksteuern abgeführt haben, als es hätte abführen müssen.
Steuerbetrug im spanischen Strafrecht
Wer in Spanien Steuern oder Abgaben nicht bezahlt, Steuererklärungen falsch abgibt, oder Steuervergünstigungen in Anspruch nimmt, ohne dazu berechtigt zu sein, und den Fiskus dadurch um mehr als 120.000 Euro schädigt, muss mit einer Gefängnisstrafe zwischen einem und fünf Jahren und einer Geldstrafe bis zum Sechsfachen des hinterzogenen Betrags rechnen.
In Falle des kanarischen Tabakunternehmens könnte allein die Geldstrafe also knapp 180 Mio. Euro betragen.
Selbstverständlich müsste auch der hinterzogene Betrag von knapp 30 Mio. Euro zuzüglich Verzugszinsen ebenfalls noch bezahlt werden.
Strafrechtlich verantwortlich sind sowohl die handelnden Personen, also in der Regel die Geschäftsführer, als auch das Unternehmen selbst.
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