Als am 22. August 2023 bekannt wurde, dass auf Teneriffa ein Löschhubschrauber bei der Aufnahme von Löschwasser aus einem privaten Wasserspeicher von einem Steinewerfer außer Gefecht gesetzt wurde, ging eine Welle der Empörung durch die sozialen Medien.
Noch am selben Tag gelang es der Guardia Civil, einen Tatverdächtigen zu ermitteln und festzunehmen.
Bei dem mutmaßlichen Steinewerfer handelt es sich um den 80 Jahre alten Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Wasserspeicher befand, aus dem der Hubschrauberpilot den Löschwassersack wieder auffüllen wollte. Die Guardia Civil ermittelt gegen den Mann wegen einer Straftat im Zusammenhang mit den Gesetzen über die Sicherheit im Luftverkehr.
Nach Angaben der Guardia Civil traf der Stein jedoch ein Rotorblatt des Hauptrotors. Nach dem Treffer entschied sich der Pilot dafür, seinen Einsatz abzubrechen und den Flughafen Los Rodeos (Teneriffa Nord) anzusteuern, um den Schaden an dem Rotorblatt begutachten zu lassen.
Rotorblätter von Hubschraubern sind extremen Belastungen ausgesetzt
Die Rotorblätter von Hubschraubern sind extremen mechanischen und thermischen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen bei -40 Grad genauso sicher funktionieren, wie bei +90 Grad.
Die Spitze eines Rotors bewegt sich mit einer Geschwindigkeit von 750km/h oder mehr durch die Luft. Wenn sie dabei einen Stein trifft, spielt die Geschwindigkeit, mit der Stein geworfen wurde, praktisch keine Rolle mehr.
Da Rotorblätter gleichzeitig besonders leicht sein müssen, werden sie aus Faserverbundwerkstoffen hergestellt. Daher können schon relativ kleine Schäden an der Oberfläche eines Rotorblatts einen erheblichen Einfluss auf dessen strukturelle Stabilität haben.
Nun wird ein Gericht feststellen müssen, ob der Mann durch den Steinwurf Leib und Leben der Hubschrauberbesatzung in Gefahr gebracht hat.
Auch 80-Jährige können in Spanien ins Gefängnis gehen
Sicher würde man von einem 80-Jährigen mehr Weisheit und Gelassenheit erwarten. Doch Alter schützt offenbar weder vor Torheit noch vor einer Gefängnisstrafe.
In 2019 saßen in Spanien 525 Personen im Alter von über 70 Jahren im Gefängnis. Das entspricht etwa 1% aller Gefängnisinsassen.
Unter bestimmten Umständen kann eine Haftstrafe für Personen über 70 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Dazu müssen sie sich aber für den offenen Vollzug qualifiziert haben, was wiederum voraussetzt, dass sie Ihre Haftstrafe zunächst einmal antreten und auch zu einem Teil absitzen.
In jedem Fall dürfte der Steinwurf den 80-jährigen viel teurer zu stehen kommen, als die paar Kubikmeter Wasser wert sind, die der Pilot des Löschhubschraubers nach seiner mutmaßlichen Sicht der Dinge aus seinem Wasserspeicher „klauen“ wollte.
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