Corona-Ampel auf Fuerteventura steht auf gelb: Das sind die Maßnahmen

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Corona-Ampel auf Fuerteventura steht auf gelb: Das sind die Maßnahmen 4

Update am 16.07.2021

Die Corona-Ampel steht seit 0.00 Uhr des 16.07.2021 auf rot. Die aktuellen Maßnahmen in Stufe 3 (rot) findet man unter folgendem Link: Corona-Ampel steht auf rot: Das sind die Maßnahmen

Die Corona-Ampel der kanarischen Regierung für die Insel Fuerteventura geht am 02.07.2021 auf gelb (Stufe 2). Diese Einstufung gilt zunächst bis zum 15.07.2021. Bei Änderungen gilt immer, dass die Stufen für mindestens zwei Wochen bestehen bleiben, danach können sie je nach Verlauf gegebenenfalls wieder herabgestuft werden. Sie könnte aber jederzeit auch weiter hochgestuft werden. Am 08.07.2021 findet das nächste wöchentliche Treffen der kanarischen Regierung fest, bei dem die Einstufungen aktualisiert werden. Fuerteventura wird in dieser nächsten Sitzung aber aus den oben erklärten Gründen mindestens weiter in Stufe gelb bleiben.

Mit Stufe 2 (gelb) der Corona Ampel sind diverse Restriktionen verbunden, die wir hier im Einzelnen erklären:

Keine Reisebeschränkungen

In Stufe 2 (gelb) gibt es keine Einschränkung der Reisefreiheit für Fuerteventura mehr. Auch wenn touristische Reisen von diesen Beschränkungen nicht betroffen waren, so sind jetzt auch wieder Reisen in die eigenen Immobilie oder der Besuch von Familie und Freunden erlaubt.

Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufen 2 auf ein Maximum von 6 Personen festgesetzt.

Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Nächtliche Ausgangssperre

Es gibt KEINE nächtlichen Ausgangssperren mehr auf den Kanaren.

Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 2 geöffnet. Auf den Außenbereichen dürfen sich nur maximal 75% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 6 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)

Die Innenbereiche dürfen geöffnet werden. Hier dürfen sich nur maximal 50% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl aufhalten. Erlaubt sind maximal 4 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt).

An der Bar dürfen Gruppen bis 2 Personen bedient werden.

Buffet und Selbstbedienung ist in geschlossenen Räumen verboten, aber unter freiem Himmel erlaubt. Eine Ausnahme bilden Buffets in Hotels. Diese sind weiterhin erlaubt, müssen aber von Hotelpersonal begleitet sein.

Gastronomiebetriebe müssen vor 0.00 Uhr schließen und dürfen frühestens um 6.00h morgens wieder öffnen.

Kunden können Essen abholen, solange das Restaurant geöffnet ist, also bis maximal vor 0.00 Uhr.
Lieferservice: Essen darf nur von Restaurants nur bis 0.00h ausgeliefert werden.

An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.

Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.

Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten. Im Umkreis von 5m zur Restaurant oder der Bar (auch zur Terrasse) darf ebenfalls nicht geraucht werden.

Hotel:

– maximal erlaubte Personenanzahl in Gemeinschaftsbereichen wird auf 50% begrenzt

– nur 6er Gruppen sind erlaubt

– Buffet innen und außen erlaubt, wenn von Hotelpersonal begleitet

Ausflüge:

– Maximal 30 Personen (in Sechsergruppen)
– Bootsausflüge: maximal 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Sechsergruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien

Strände:

-max.75% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Sechsergruppen

Pools:

-max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Sechsergruppen

Sauna und Spa:

– Saunas: geöffnet

– Spas: geöffnet

Kinos, Konzertsäle

-bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 55% begrenzt

– Gruppen von max. 6 Personen, zwei Sitzplätze zwischen den Gruppen müssen frei bleiben

Museen, Ausstellungen

Offen, 50% der max. Personenanzahl erlaubt

Fitness-Studio

Bleiben geöffnet, max. 50% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl

Allgemeine Hinweise

Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:

Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten
Der Konsum alkoholischer Getränke offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
Essen und trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.
Eine Zusammenfassung aller Maßnahme im Einzelnen (in spanischer Sprache) findet sich unter folgendem Link: Tablas de Medidas

Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht finden Sie unter diesem Link: Maskenpflicht auf Fuerteventura: Wann und wo muss ich die Maske tragen?

Weiter zum nächsten Artikel: Restaurant, Friseur, Shopping, Fitness-Studios – was hat auf Fuerteventura geöffnet?

Zurück zur Übersicht: Urlaub auf Fuerteventura in Corona-Zeiten: Alles was man für die Reise wissen muss!

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