Das sind die Maßnahmen in Stufe 1 (grün) auf Fuerteventura

Covidampel gruen Massnahmen
Das sind die Maßnahmen in Stufe 1 (grün) auf Fuerteventura 4

Erstellt am 15.10.2021, aktualisiert am 12.11.2021 gültig bis einschließlich 14.11.2021. Ab 15.11.2021 gilt wieder Stufe 2 (gelb) auf Fuerteventura. Die dann gültigen Maßnahmen findet Ihr hier: Das sind die Maßnahmen in Stufe 2 (gelb) auf Fuerteventura

Seit 15.10.2021 ist die kanarische Corona Ampel auf Fuerteventura auf Stufe 1 (grün). Mit dem neuen Corona-Gesetz, dass auf den Kanaren am 06.09.2021 veröffentlicht wurde und seither gilt, sind die Maßnahmen in den einzelnen Stufen angepasst worden.

Die kanarische Regierung kommt mindestens ein Mal in der Woche zu einer Regierungssitzung zusammen, bei der es um die Einstufung der einzelnen Inseln bezüglich der Ampelphasen geht. In der Regel findet diese Sitzung immer donnerstags statt.

Die letzte Sitzung, bei der die Einstufung Fuerteventuras in Stufe 1 (grün) beschlossen bestätigt wurde, war am 04.11.21. Die nächste Sitzung findet am 11.11.21 statt. Stufe 1 (grün) auf Fuerteventura gilt bis mindestens einschließlich 11.11.2021. NEU: Da Fuerteventura erst am 15.11. in Stufe 2 (gelb) übergeht, gelten bis einschließlich 14.11.2021 die Maßnahmen der Stufe 1 (grün)

Stufe 1 (grün) ist die niedrigste Corona-Stufe auf den Kanaren.

Bei einer Verschlechterung der Indikatoren kann die Gesundheitsbehörde die Ampelstufe jederzeit im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung heraufstufen.

Mit Stufe 1 (grün) sind verschiedene Restriktionen verbunden, die wir hier im Einzelnen erklären:

Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufe 1 (grün) auf ein Maximum von 12 Personen festgesetzt.

Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Nächtliche Ausgangssperre

Es gibt derzeit KEINE nächtlichen Ausgangssperren auf den Kanaren.

Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 1 weiterhin geöffnet. In den Außenbereichen dürfen sich nun wieder 100% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 12 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)

Die Innenbereiche dürfen geöffnet bleiben. Hier dürfen sich nur maximal 75% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl aufhalten. Erlaubt sind maximal 12 Personen pro Tisch.
(Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt).

Bei Buffet und Selbstbedienung müssen Maßnahmen getroffen werden, die die Einhaltung der Abstände und der Hygienemaßnahmen garantieren.

Gastronomiebetriebe müssen spätestens um 3.00 Uhr schließen.

Lieferservice: Essen darf von Restaurants nur bis 0.00h ausgeliefert werden.

An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.

Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.

Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten. Im Umkreis von 5m zur Restaurant oder der Bar (auch zur Terrasse) darf ebenfalls nicht geraucht werden.

Tanzen ist nicht erlaubt.

In den Gastronomiebetrieben ist die permanente Nutzung der Maske in Innen- und Außenbereichen obligatorisch, außer im Moment der Essens / und oder Trinkens.

Nachtleben:

Discotheken, Karaokebars etc.:

  • 100% Belegung in Außenbereichen, 75% in Innenräumen
  • Tische mit max. 12 Personen
  • Müssen um 03.00h schließen, dürfen bis 04.00h verlängern, wenn Angestellte und Gäste 3G erfüllen.
  • Kein Tanzen erlaubt
  • Kunden müssen sich mit Namen, Ausweisnummer / DNI, Telefon und Zeitraum der Bewirtung registrieren, Wirte sind verpflichtet, diese Informationen für einen Monat aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf Anforderung zur Verfügung stellen.

Hotel:

  • maximal erlaubte Personenanzahl in geschlossen Gemeinschaftsbereichen wird auf 75% begrenzt, Gemeinschaftsbereiche unter freiem Himmel: 100%
  • nur 12er Gruppen / Tische sind erlaubt
  • Buffet oder Selbstbedienung innen und außen erlaubt

Ausflüge:

  • Maximal 50 Personen (in Gruppen á max 12 Personen)
  • Bootsausflüge: maximal 100% der gesamt-zulässigen Personenzahl im Freien, 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl in geschlossenen Bereichen
  • 12er-Gruppen
  • Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien

Strände:

100% der gesamt-zulässigen Personenzahl, 12er-Gruppen

Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen, sollen mindestens 1,5m Abstand einhalten, wenn die Maske nicht getragen wird.

Individualsport oder Sport zu Zweit (ohne physischen Kontakt) sind erlaubt. Abstand zu anderen Strandbesuchern muss jederzeit gewahrt sein.

Strandliegen: der Abstand zwischen Liegen bzw. Gruppen von Liegen muss immer gewahrt sein. Bei Gruppen von Liegen darf der Abstand der Liegen innerhalb der Gruppe geringer sein, wenn die Personen aus einem Haushalt stammen.

Beispiel 1: Thomas und Sandra leben zusammen in einem Haushalt. Sie mieten zwei Liegen. Diese dürfen direkt nebeneinander stehen. Zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss der Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

Beispiel 2: Thomas und Sandra leben in einem Haushalt und gehen gemeinsam mit Peter und Petra, die ebenfalls in einem (eigenen) gemeinsamen Haushalt leben, an den Strand. Alle vier mieten sich Liegen. Die Liegen von Thomas und Sandra sowie die Liegen von Peter und Petra dürfen jeweils direkt nebeneinander stehen. Der Abstand der Liegen zwischen den Paaren muss 1,5 Meter betragen, wenn keine Maske auf der Liege getragen wird. Der Abstand zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss mindestens 2 Meter betragen.

Liegen, Sonnenschirme und Tische müssen vor dem Aushändigen an die Mieter desinfiziert werden.

Duschen, Fußduschen, Umkleideräume und Toiletten dürfen immer nur von einer Person benutzt werden (außer wenn die Person Hilfe benötigt)

Pools:

– 100% der gesamt-zulässigen Personenzahl, 12er-Gruppen

Pools in geschlossenen Räumen: max. 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl

Sauna und Spa:

– Saunas: geöffnet, nur Einzelnutzung, bzw. gemeinsame Nutzung von Personen aus einem Haushalt.

– Spas: geöffnet, max. 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl

Kinos, Konzertsäle

– bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 75% begrenzt

– Gruppen von max. 12 Personen, Abstand zwischen Gruppen muss gewahrt sein.

Museen, Ausstellungen

Offen, 75% der max. Personenanzahl erlaubt, 12er-Gruppen

Fitness-Studio

Bleiben geöffnet, max. 75% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl in Innenräumen, Gruppen von max. 12 Personen inklusive Trainer. Im Fitness-Studio muss auch beim Sport Maske getragen werden. Abstand 2m muss gewahrt sein.

Shopping Center

Bleiben offen, max. 75% der normalerweise erlaubten Personenanzahl auf den Gemeinschaftsflächen im Inneren, 100% außen. Nutzung von Ruheplätzen (Bänke etc) ist nicht erlaubt, es sei denn, es ist sicher gestellt, dass nach jedem Nutzer eine Desinfektion stattfinden kann.

Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsbereichen ist auf das Durchgehen oder ggf. das Warten auf den Einlass in Geschäfte beschränkt. Ein weiter gehender Aufenthalt ist nicht erlaubt.

Märkte:

Unter freiem Himmel: 100% der max. erlaubten Personenanzahl, in geschlossenen Räumen: 75%

Der Bereich, in dem ein Markt stattfindet, muss physisch abgetrennt sein, eine effektive Kontrolle der Personenanzahl muss gewährleistet sein.

Marktstände müssen bestimmt Abstände voneinander einhalten

Essen und Trinken ist nur in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt, in denen die Maßnahmen für Gastronomiebetriebe Anwendung finden (siehe oben)

Gottesdienste, Messen

Erlaubt, maximal 75 % der normalerweise erlauben Personenanzahl wenn in geschlossenen Räumen. Unter freiem Himmel: 100%

Öffentlicher Nahverkehr

100% der normalen Kapazität ist erlaubt.

Allgemeine Hinweise

Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:

Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten. Nähere Infos in folgenden Artikel: Corona-Regeln für Raucher auf den Kanaren
Der Konsum alkoholischer Getränke auf offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
Essen und Trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.

Strände, Parks, Parkplätze und ähnliches sind ab 22h abends geschlossen. Damit will man verhindern, dass an bestimmten Stellen Partys gefeiert werden.

Unter folgenden Links finden sich die Gesetzestexte in spanischer Sprache:

BOC 192/17.09.2021, BOC 202/01.10.2021


Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht findet man unter diesem Link:Maskenpflicht auf Fuerteventura: Wann und wo muss ich die Maske tragen?

Weiter zum nächsten Artikel:Restaurant, Friseur, Shopping, Fitness-Studios – was hat auf Fuerteventura geöffnet?

Zurück zur Übersicht:Urlaub auf Fuerteventura in Corona-Zeiten: Alles was man für die Reise wissen muss!

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