Erstellt am 08.09.2021, Update 01.10.2021 Fuerteventura ist seit 01.10.2021 in Stufe 2 (gelb). Die gültigen Bestimmungen dieser Stufe findet Ihr unter folgendem Link: Das sind die Maßnahmen in Stufe 2 (gelb) auf Fuerteventura
Bereits seit dem 16.07.2021 steht die kanarische Corona Ampel auf Fuerteventura auf Stufe 3 (rot). Mit dem neuen Corona-Gesetz, dass auf den Kanaren am 06.09.2021 veröffentlicht wurde und seither gilt, sind die Maßnahmen in den einzelnen Stufen angepasst worden.
Die kanarische Regierung kommt mindestens ein Mal in der Woche zu einer Regierungssitzung zusammen, bei der es um die Einstufung der einzelnen Inseln bezüglich der Ampelphasen geht. In der Regel findet diese Sitzung immer donnerstags statt.
Die letzte Sitzung, bei der die Einstufung Fuerteventuras in Stufe 3 (rot) bestätigt wurde, war am 23.09.21. Die nächste Sitzung findet am 30.09.21 statt. Stufe 3 (rot) auf Fuerteventura gilt bis mindestens einschließlich 30.09.2021.
Mit Stufe 3 (rot) sind verschiedene Restriktionen verbunden, die wir hier im Einzelnen erklären:
Treffen im öffentlichen und privaten Raum
Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufen 3 (rot) auf ein Maximum von 6 Personen festgesetzt.
Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.
Nächtliche Ausgangssperre
Es gibt derzeit KEINE nächtlichen Ausgangssperren auf den Kanaren.
Gastronomiebetriebe
Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 3 geöffnet. In den Außenbereichen dürfen sich nur maximal 75% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 6 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)
Die Innenbereiche dürfen geöffnet bleiben. Hier dürfen sich nur maximal 40% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl aufhalten. Erlaubt sind maximal 6 Personen pro Tisch.
(Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt).
Gastronomiebetriebe müssen zur Kontaktnachverfolgung die Daten von Kunden, die in geschlossenen Räumen bedient werden, aufnehmen. Abgefragt werden Vor- und Nachname, DNI (Ausweis oder Reisepassnummer), Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit des Service. Diese Liste muss den entsprechenden Behörden auf Verlangen bis mindestens einen Monat nach dem Service vorgelegt werden können. Die Einhaltung des Datenschutzes obliegt dem Gastronomiebetrieb.
Buffet und Selbstbedienung ist in geschlossenen Räumen verboten, aber unter freiem Himmel erlaubt. Eine Ausnahme bilden Buffets in Hotels. Diese sind weiterhin erlaubt.
Gastronomiebetriebe müssen spätestens um 1.00 Uhr schließen.
Lieferservice: Essen darf von Restaurants nur bis 0.00h ausgeliefert werden.
An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.
Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.
Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten. Im Umkreis von 5m zur Restaurant oder der Bar (auch zur Terrasse) darf ebenfalls nicht geraucht werden.
Tanzen ist nicht erlaubt.
In den Gastronomiebetrieben ist die permanente Nutzung der Maske in Innen- und Außenbereichen obligatorisch, außer im Moment der Essens / und oder Trinkens.
Hotel:
– maximal erlaubte Personenanzahl in geschlossen Gemeinschaftsbereichen wird auf 33% begrenzt, Gemeinschaftsbereiche unter freiem Himmel: 50%
– nur 6er Gruppen sind erlaubt
– Buffet oder Selbstbedienung innen und außen erlaubt
Ausflüge:
– Maximal 20 Personen (in Sechsergruppen)
– Bootsausflüge: maximal 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Sechsergruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien
Strände:
-max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Sechsergruppen
Ab 22h sind die Strände gesperrt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass sich Menschenansammlungen für Partys bilden.
Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen, sollen mindestens 1,5m Abstand einhalten, wenn die Maske nicht getragen wird.
Individualsport oder Sport zu Zweit (ohne physischen Kontakt) sind erlaubt. Abstand zu anderen Strandbesuchern muss jederzeit gewahrt sein.
Strandliegen: der Abstand zwischen Liegen bzw. Gruppen von Liegen muss immer gewahrt sein. Bei Gruppen von Liegen darf der Abstand der Liegen innerhalb der Gruppe geringer sein, wenn die Personen aus einem Haushalt stammen.
Beispiel 1: Thomas und Sandra leben zusammen in einem Haushalt. Sie mieten zwei Liegen. Diese dürfen direkt nebeneinander stehen. Zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss der Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
Beispiel 2: Thomas und Sandra leben in einem Haushalt und gehen gemeinsam mit Peter und Petra, die ebenfalls in einem (eigenen) gemeinsamen Haushalt leben, an den Strand. Alle vier mieten sich Liegen. Die Liegen von Thomas und Sandra sowie die Liegen von Peter und Petra dürfen jeweils direkt nebeneinander stehen. Der Abstand der Liegen zwischen den Paaren muss 1,5 Meter betragen, wenn keine Maske auf der Liege getragen wird. Der Abstand zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss mindestens 2 Meter betragen.
Liegen, Sonnenschirme und Tische müssen vor dem Aushändigen an die Mieter desinfiziert werden.
Pools:
-max. 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Sechsergruppen
Pools in geschlossenen Räumen bleiben geschlossen.
Sauna und Spa:
– Saunas: geschlossen
– Spas: geschlossen
Kinos, Konzertsäle
-bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 50% begrenzt
– Gruppen von max. 6 Personen, Abstand zwischen Gruppen muss gewahrt sein. Essen und Trinken ist nicht gestattet.
Museen, Ausstellungen
Offen, 33% der max. Personenanzahl erlaubt, Sechsergruppen
Fitness-Studio
Bleiben geöffnet, max. 33% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl, Kurse: max. 6 Personen inklusive Trainer. Im Fitness-Studio muss auch beim Sport Maske getragen werden.
Shopping Center
Bleiben offen, max 50% der normalerweise erlaubten Personenanzahl auf den Gemeinschaftsfläche. Nutzung von Ruheplätzen (Bänke etc) ist nicht erlaubt, es sei denn, es ist sicher gestellt, dass nach jedem Nutzer eine Desinfektion stattfinden kann.
Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsbereichen ist auf das Durchgehen oder ggf. das Warten auf den Einlass in Geschäfte beschränkt. Ein weiter gehender Aufenthalt ist nicht erlaubt.
Gottesdienste, Messen
Erlaubt, maximal 33 % der normalerweise erlauben Personenanzahl wenn in geschlossenen Räumen.
Öffentlicher Nahverkehr
Maximal 50 % der normalen Kapazität sind erlaubt.
Allgemeine Hinweise
Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:
Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten.
Der Konsum alkoholischer Getränke auf offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
Essen und Trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.
Strände, Parks, Parkplätze und ähnliches sind ab 22h abends geschlossen. Damit will man verhindern, dass an bestimmten Stellen Partys gefeiert werden.
Unter folgendem Link findet sich der Gesetzestext in spanischer Sprache: BOC 2021/ 183
Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht findet man unter diesem Link: Maskenpflicht auf Fuerteventura: Wann und wo muss ich die Maske tragen?
Weiter zum nächsten Artikel: Restaurant, Friseur, Shopping, Fitness-Studios – was hat auf Fuerteventura geöffnet?
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