Seit dem 26.03.2022 sind alle Corona-Maßnahmen der kanarischen Regierung außer Kraft gesetzt worden. Die unten dargestellten Maßnahmen sind daher nicht mehr aktuell!
Erstellt 10.03.2022 , weiterhin unverändert gültig bis mindestens 24.03.22
Seit dem 07.03.2022 gelten für Inseln in den Gesundheitswarnstufen 1, 2 und 3 die gleichen Corona-Maßnahmen, die wir hier auflisten.
Seit Montag, den 06.12.2021 stand die kanarische Corona Ampel auf Fuerteventura auf Stufe 3 (rot). Um 0.00 Uhr des 11.03.2022 sprang die Ampel auf Fuerteventura auf gelb um.
Die kanarische Regierung kommt mindestens ein Mal in der Woche zu einer Regierungssitzung zusammen, bei der es um die Einstufung der einzelnen Inseln bezüglich der Ampelphasen geht. In der Regel findet diese Sitzung immer donnerstags statt.
Die letzte Sitzung, bei der die Einstufung Fuerteventuras in Stufe 2 (gelb) bestätigt wurde, war am 17.03.2022. Die nächste Sitzung findet am 24.03.22 statt. Stufe 2 (gelb) auf Fuerteventura gilt bis mindestens einschließlich 24.03.2022.
Bei einer Verschlechterung der Indikatoren kann die Gesundheitsbehörde die Ampelstufe jederzeit im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung heraufstufen.
Wir erklären hier die Corona-Maßnahmen, die derzeit auf Fuerteventura gelten.
Allgemeine Kapazität
(im Bezug auf Personen, die sich in einem Bereich aufhalten dürfen): 100% im Freien und 100% in geschlossenen Räumen.
Treffen im öffentlichen und privaten Raum
Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird auf ein Maximum von 12 Personen festgesetzt.
Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.
Sperrstunde
Betriebe, die vor der Pandemie keine oder eine spätere Sperrstunde hatten, müssen um 04:00 Uhr schließen.
Gastronomiebetriebe:
Gastronomiebetriebe bleiben geöffnet. In den Außenbereichen und Innenbereichen dürfen sich 100% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 12 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)
Bei Buffet und Selbstbedienung müssen Maßnahmen getroffen werden, die die Einhaltung der Abstände und der Hygienemaßnahmen garantieren.
Lieferservice: Essen darf von Restaurants nur bis 0.00h ausgeliefert werden.
An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.
Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.
Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten. Im Umkreis von 5m zur Restaurant oder der Bar (auch zur Terrasse) darf ebenfalls nicht geraucht werden.
Tanzen ist nicht erlaubt.
In den Gastronomiebetrieben ist die permanente Nutzung der Maske in Innenbereichen obligatorisch, außer im Moment der Essens / und oder Trinkens.
Nachtleben
Maximale Personenanzahl: 100% im Freien und 75% in geschlossenen Räumen, an Tischen mit maximal 12 Personen und Schließung um 04:00 Uhr.
Tanzen bleibt weiterhin untersagt.
Gastwirte müssen sowohl von den Gästen als auch von den Angestellten die Daten wie Ausweisnummer, Name und Telefonnummer für eine mögliche Nachverfolgung erfassen. Diese Erfassung muss im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen erfolgen und dient ausschließlich der Nachverfolgung.
Nachweispflicht: Die Betreiber sind verpflichtet, Informationen über die Nutzer ihrer Räumlichkeiten festzuhalten (Name, DNI / Ausweisnummer, Telefonnummer und Datum und Uhrzeit des erbrachten Services. Diese Liste müssen die Betreiber einen Monat aufbewahren und auf Verlangen der Gesundheitsbehörde bei dieser Vorlegen. Dieses soll einer besseren Nachverfolgbarkeit dienen.
Kulturelle Aktivitäten
In öffentlichen Räumen im Freien sowie in geschlossenen kulturellen und künstlerischen Orten und Einrichtungen darf die Auslastung 100 % betragen.
Nächtliche Ausgangssperre
Es gibt derzeit KEINE nächtlichen Ausgangssperren auf den Kanaren.
Hotel:
– maximal erlaubte Personenanzahl in geschlossen Gemeinschaftsbereichen wird auf 100% begrenzt, Gemeinschaftsbereiche unter freiem Himmel: 100%
– nur 12er Gruppen / Tische sind erlaubt
– Buffet oder Selbstbedienung innen und außen erlaubt
Ausflüge:
– Maximal 50 Personen (in Gruppen á max 12 Personen)
Bootsausflüge: 100% der erlauben Personenanzahl
Strände:
-100% der gesamt-zulässigen Personenzahl, 12er-Gruppen
Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen, sollen mindestens 1,5m Abstand einhalten, wenn die Maske nicht getragen wird.
Individualsport oder Sport zu Zweit (ohne physischen Kontakt) sind erlaubt. Abstand zu anderen Strandbesuchern muss jederzeit gewahrt sein.
Strandliegen: der Abstand zwischen Liegen bzw. Gruppen von Liegen muss immer gewahrt sein. Bei Gruppen von Liegen darf der Abstand der Liegen innerhalb der Gruppe geringer sein, wenn die Personen aus einem Haushalt stammen.
Beispiel 1: Thomas und Sandra leben zusammen in einem Haushalt. Sie mieten zwei Liegen. Diese dürfen direkt nebeneinander stehen. Zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss der Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
Beispiel 2: Thomas und Sandra leben in einem Haushalt und gehen gemeinsam mit Peter und Petra, die ebenfalls in einem (eigenen) gemeinsamen Haushalt leben, an den Strand. Alle vier mieten sich Liegen. Die Liegen von Thomas und Sandra sowie die Liegen von Peter und Petra dürfen jeweils direkt nebeneinander stehen. Der Abstand der Liegen zwischen den Paaren muss 1,5 Meter betragen, wenn keine Maske auf der Liege getragen wird. Der Abstand zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss mindestens 2 Meter betragen.
Liegen, Sonnenschirme und Tische müssen vor dem Aushändigen an die Mieter desinfiziert werden.
Duschen, Fußduschen, Umkleideräume und Toiletten dürfen immer nur von einer Person benutzt werden (außer wenn die Person Hilfe benötigt)
Pools:
– 100% der gesamt-zulässigen Personenzahl, 12er-Gruppen
Pools in geschlossenen Räumen: 100% der gesamt-zulässigen Personenzahl
Sauna und Spa:
– Saunas: geöffnet, dürfen nur von Einzelpersonen oder gleichzeitig von Personen die gemeinsam in einem Haushalt leben genutzt werden
– Spas: geöffnet, max. 100% der gesamt-zulässigen Personenzahl
Kinos, Konzertsäle
– offen, keine Begrenzung der Personenanzahl
– Gruppen von max. 12 Personen, Abstand zwischen Gruppen muss gewahrt sein.
Museen, Ausstellungen
– offen, keine Begrenzung der Personenanzahl
– Gruppen von max. 12 Personen, Abstand zwischen Gruppen muss gewahrt sein.
Fitness-Studio
– offen, keine Begrenzung der Personenanzahl
– Gruppen von max. 12 Personen, Abstand zwischen Gruppen muss gewahrt sein.
Im Fitness-Studio muss auch beim Sport Maske getragen werden. Abstand 2m muss gewahrt sein.
Shopping Center
– offen, keine Begrenzung der Personenanzahl
– Gruppen von max. 12 Personen, Abstand zwischen Gruppen muss gewahrt sein.
Märkte:
Nur unter freiem Himmel: 100% der max. erlaubten Personenanzahl, in geschlossenen Räumen: 100% der max. erlaubten Personenanzahl.
Der Bereich, in dem ein Markt stattfindet, muss physisch abgetrennt sein, eine effektive Kontrolle der Personenanzahl muss gewährleistet sein.
Marktstände müssen bestimmte Abstände voneinander einhalten
Essen und Trinken ist nur in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt, in denen die Maßnahmen für Gastronomiebetriebe Anwendung finden (siehe oben)
Gottesdienste, Messen
Erlaubt, maximal 100 % der normalerweise erlauben Personenanzahl in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel
Öffentlicher Nahverkehr
100% der normalen Kapazität ist erlaubt
Allgemeine Hinweise
Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:
Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten.
Der Konsum alkoholischer Getränke auf offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
Essen und Trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.
Strände, Parks, Parkplätze und ähnliches sind ab 22h abends geschlossen. Damit will man verhindern, dass an bestimmten Stellen Partys gefeiert werden.
Unter folgendem Link findet sich der Gesetzestext in spanischer Sprache: BOC 2021/ 183, bitte vergleichen Sie dazu außerdem BOC Nº 045. Viernes 4 de marzo de 2022 – 731
Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht findet man unter diesem Link: Maskenpflicht auf Fuerteventura: Wann und wo muss ich die Maske tragen?
Weiter zum nächsten Artikel: Hotelliste: Welches Hotel auf Fuerteventura hat geöffnet? Wann öffnet „mein“ Hotel?
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